Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.06.2016



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TOP 1  
Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013/2014 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Enthaltung

 

Begründung: Da die Gesellschaft keinen AP hat und somit ungeprüft ist, kann vor der HV keine abschließende Entscheidung fallen.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Unabhängig von erstmals durchaus zufriedenstellenden Zahlen, kann keine Entlastung erfolgen, da die Gesellschaft im letzten Jahr schon wieder keine HV durchgeführt hat und somit gegen das Aktiengesetz verstoßen hat.

 

 

TOP 3  
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch der AR ist für den Verstoß gegen das Aktiengesetz mitverantwortlich und kann deshalb nicht entlastet werden.

 

 

TOP 4  
Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Enthaltung

 

Begründung: siehe TOP 1

 

 

TOP 5  
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 2

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 3

 

 

TOP 7  
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Wiederwahl der Kandidaten wird wegen des Verstoßes gegen das Aktiengesetz abgelehnt, unabhängig von der sonstigen Überwachung.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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