Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Es wird Einzelabstimmung beantragt. Wenn dies möglich ist, werden der CEO Schwenkow und der CFO Diekmann nicht entlastet, da sie für das Desaster mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 verantwortlich sind. Vorstand Kornett wird entlastet. Vorstand Quellmalz ist erst im April 2016 in den Vorstand eingetreten.

Wenn keine Einzelentlastung erfolgt, wird gegen die Entlastung des gesamten Vorstands gestimmt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat bei der Kontrolle des Vorstands versagt und zugelassen, dass ein fragwürdiger Jahresabschluss für 2014 erstellt wurde, der nicht das uneingeschränkte Testat des Wirtschaftsprüfers erhalten hat.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts ersichtlich, was gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer spricht.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats und Satzungsänderungen hinsichtlich des Aufsichtsrats (§ 8 der Satzung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat soll von 3 auf 4 Mitglieder erweitert werden. 3 Mitglieder reichen völlig aus und es kommt bei 3 Mitgliedern nicht zu Pattsituationen bei Abstimmungen.

 

Das eigentliche Ziel der Erweiterung des Aufsichtsrats scheint eine qualitative Verbesserung zu sein. Dies sollte durch den Rücktritt des bisherigen gesamten Aufsichtsrats und eine komplette Neuwahl von kompetenten und unabhängigen Personen erfolgen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung

 

Begründung: Der zur Wahl vorgeschlagene Michael Busch ist entsprechend seiner Vita ein sehr geeigneter Kandidat. Allerdings ist er so alt, dass seine Amtszeit entsprechend der Satzung der DEAG bereits am 31.12.2017 endet.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014 und die Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2016/I) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Anpassung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es soll ein Vorratsbeschluss gefasst werden, der eine Kapitalerhöhung von 50% des Grundkapitals ohne Zustimmung einer Hauptversammlung ermöglicht. Das ist bei weitem zu viel.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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