Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 (Bilanz zum 31. Dezember 2015 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK stimmt der Abstimmung zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. Damit liegt die Süwag AG mit 50,4 % des Jahresüberschusses in dem von der SdK in ihren Abstimmungsrichtlinien festgelegten Bandbreite von 40-60 %. Durch eine zusätzliche Bonusausschüttung beträgt die Ausschüttungsquote insgesamt erfreuliche 61,8 %.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK vertritt die Auffassung, dass der Vorstand seine Aufgaben der ordentlichen Geschäftsführung einschließlich der weiteren Neuausrichtung der AG erfolgreich ausgeführt hat.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. Daher stimmt die SdK für eine Entlastung

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK beabsichtigt, der Wahl des Abschlussprüfers zuzustimmen. Allerdings enthält der Jahresabschlussbericht keine Angaben über das Prüfungshonorar sowie der nicht prüfungsrelevanten Leistungen. Dies wird auf der Hauptversammlung zu beantworten sein, da der Süwag-Aktionär im Geschäftsbericht keinerlei Informationen erhält, welche Aufwendungen für den als unabhängig geltenden Wirtschaftsprüfer gezahlt werden. Somit kann letztendlich eine gänzliche Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers von Seiten der SdK nicht erkannt werden. Auch geben die Zahlen des Wirtschaftsprüfers im GB der RWE keinerlei Hinweise bezüglich der Gewichtung des eigentlichen Prüfungshonorars und der nicht prüfungsrelevanten Leistungen - auch nicht hinsichtlich der Süwag.

 

 

TOP 6
Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings lässt weder der Geschäftsbericht noch die im Bundesanzeiger veröffentlichte Tagesordnung etwas über die sonstigen Tätigkeiten der Kandidaten erkennen. Die Abstimmungsrichtlinien der SdK sehen hingegen vor, dass ein AR-Mitglied nicht auf Grund einer Ämterhäufung nicht genügend Zeit für die Gesellschaft findet. Dies wird auf der HV zu hinterfragen sein. Sollte die Anzahl von weiteren drei bzw. fünf Ämtern bereits erfüllt sein, wird in der Abstimmung der Kandidaten mit Nein gestimmt werden müssen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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