TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 3,70 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschusses in Höhe von rund 59,5 %. Die Ausschüttungsquote liegt somit am oberen Ende der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40 - 60 %. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und des soliden Geschäftsmodells erscheint diese Ausschüttungsquote angemessen. TOP 3 Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Enthaltung. Begründung: Das Jahr 2016 war für die Linde ein wirtschaftlich schwieriges aber insgesamt zufriedenstellendes Jahr, da trotz eines Umsatzrückgangs das Ergebnis leicht gesteigert werden konnte. Die Vorgänge rund um die geplante Fusion mit der Demission von Vorständen und führenden Mitarbeitern werfen jedoch zahlreiche Fragen bzgl. der Sinnhaftigkeit des Fusionsvorhabens und dem internen Umgang zwischen und mit den Mitarbeitern auf. Es muss zunächst auf der Hauptversammlung versucht werden, diese Vorgänge aufzuklären, um über die Entlastung entscheiden zu können. Es erscheint in jedem Falle sinnvoll, die Entlastung im Wege der Einzelentlastung durchzuführen.
TOP 4 Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Enthaltung. Begründung: Der Aufsichtsrat dürfte in acht Sitzungen seinen obligatorischen Pflichten nachgekommen sein. Die unter TOP3 beschriebenen Vorgänge werfen jedoch zahlreiche Fragen auf, so dass auch hier eine Aufklärung nötig erscheint, bevor Entlastung erteilt werden kann. TOP 5 Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers Ablehnung. Begründung: Die KPMG AG zählt zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Es gibt keinerlei Zweifel an der qualitativen Eignung der KPMG AG. Die Gesellschaft prüft jedoch bereits seit über zehn Jahren die Gesellschaft, so dass deren Unabhängigkeit gefährdet erscheint. TOP 6 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Zustimmung. Begründung: Herr Enders ist fachlich qualifiziert, als Aufsichtsrat der Linde AG tätig zu werden. Seine vergleichbaren konzerninternen Mandate bei seinem Arbeitgeber dürften auch seine zeitliche Verfügbarkeit nicht einschränken. Es spricht daher nichts gegen dessen Wahl. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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