TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2015 Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zwar zustimmen und begrüßt insbesondere die Bonusausschüttung als kleines Zeichen des erwirtschafteten Erfolgs. Allerdings beträgt die Ausschüttung insgesamt lediglich 13 % des Jahresüberschusses. Die SdK erwartet von sogenannten ‚reifen Unternehmen’ eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Jahresüberschusses und vertritt die Auffassung, dass damit in der Regel hinreichende Investitionsmittel für weiteres Wachstum zur Verfügung stehen. Hier sieht die Schutzvereinigung noch erheblichen Spielraum bei der Dividendenausrichtung der Gesellschaft. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat nach unserer Auffassung ein erfolgreiches Geschäftsjahr erzielt und nachvollziehbare Entscheidungen hinsichtlich der Zu- und Verkäufe im Immobilienbereich getroffen. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands nach unserer bisherigen Kenntnis stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken bei der Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin, erwartet aber die Anwesenheit in der Hauptversammlung und eine persönliche Vorstellung als Voraussetzung für eine Wahl. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft macht im Geschäftsbericht keinerlei Angaben zum Honorar des Wirtschaftsprüfers und auch nicht zu Honoraranteilen zu sogenannten nichtprüfungsrelevanten Leistungen. Die Aktionäre in der Tagesordnung zu einer Abstimmung aufzufordern scheint somit sehr gewagt. Die SdK wird in der HV entsprechende Fragen zum Prüfungshonorar stellen und danach die Entscheidung ggfs. überarbeiten und die Forderung für zukünftige Geschäftsberichte als Optimierungsvorschlag für zu treffende Entscheidungen vorbringen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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