Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2016



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2015, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2015.

 

Zustimmung.
 

Dem vorgelegten Abschluss kann zugestimmt werden.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit dem erneut angehobenen Dividendenvorschlag von 0,93 € (Vj 0,80 €) / Aktie sollen wieder 50 % des Konzerngewinns ausgeschüttet werden. Diese Auszahlung entspricht den SdK-Erwartungen und ist angesichts der guten Finanzausstattung des Unternehmens (Cash flow, liquide Mittel etc.) problemlos möglich. Der Gesellschaft bleibt genügend Kapital für weiteres Wachstum erhalten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2015.

 

Zustimmung


Begründung: Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin Eventim Management AG hat wieder eine großartige Arbeit gemacht. Nahezu alle Rekordzahlen des Vorjahres konnten ein weiteres Mal gesteigert werden. Das Unternehmen ist in den beiden Segmenten Ticketing und Live Entertainment gut aufgestellt, das margenträchtige Online-Segment wird plangemäß ausgebaut. Die Finanzierung ist solide und die Strategie klar.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

 

Zustimmung


Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Teil zum Erfolg beigetragen. U.a. in 4 Sitzungen hat er den Vorstand kritisch begleitet, beraten und überwacht. Ein nach wie vor knapper, aber aussagekräftigerer Bericht rundet den Eindruck ab. Hinterfragt wird erneut das System der Vorstandsvergütung: Die starke Diskrepanz zwischen der Vergütung des Vorsitzenden (und Firmengründers und Hauptaktionärs) und den übrigen Vorständen ist weiterhin unbefriedigend. Sie hätte bei der - verdienten - Anhebung im vergangenen Jahr verkleinert werden können, was aber leider unterblieben ist. Auch die Relation zwischen den fixen und (recht niedrigen) variablen Vergütungsbestandteilen sollte bei nächster Gelegenheit überprüft werden. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts der bereits laufenden Ausschreibung für einen Prüferwechsel kann einer letztmaligen Bestellung von PWC zugestimmt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass in der HV eine zufriedenstellende Erklärung zu den wieder auf etwa 30 % des Honorars angestiegenen sonstigen Leistungen erfolgt. Daraus muss hervorgehen, dass zumindest ein erheblicher Teil dieser Leistungen prüfungsnah und damit vom AP zu erbringen war; andernfalls würde die Bestellung von PWC abgelehnt.

 

 

TOP 6
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

 

Zustimmung / Ablehnung:
 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Herren Prof. Plog und Dr. Kundrun bestehen keine Bedenken, auch wenn der zugrundeliegende Auswahlprozess (Alternativen etc.) in der HV hinterfragt wird.

Abgelehnt wird dagegen die neu zur Wahl stehende Kandidatin Dr. Thümmel. Ob sie fachlich für das Aufsichtsratsamt geeignet ist, mag dahinstehen. Als Tochter der Lebensgefährtin des Großaktionärs Schulenberg besteht aber zumindest die Befürchtung von "zu viel Nähe" zu diesem. Es ist daher fraglich, ob sie ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht in genügendem Maß und mit der erforderlichen Unabhängigkeit gerecht werden kann. Zwar ist im Normalfall eine angemessene Vertretung des Großaktionärs im AR durchaus akzeptabel. Im vorliegenden Fall ist aber der Großaktionär bereits durch die vor 2 Jahren gebildete KGaA-Struktur hinreichend "geschützt". Eine zusätzliche Vertretung in einem 3-köpfigen AR erscheint daher nicht erforderlich und sogar kontraproduktiv. Der Vorschlag lässt auch Fingerspitzengefühl vermissen.  
 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.