Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die MBB SE und den Konzern sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft zahlt eine wieder eine erfreuliche und erneut erhöhte Dividende an die Aktionäre.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der MBB Industries AG für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft arbeitet seit Jahren erfolgreich, hat wieder gute Ergebnisse erwirtschaftet und zahlt auch eine erhöhte Dividende.

 

 

TOP 4  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der MBB Industries AG für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5  
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren der MBB SE für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: siehe TOP 3.

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der MBB SE für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: siehe TOP 2 und 3.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen den neuen AP spricht.

 

 

TOP 8  
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016/I und entsprechende Satzungsänderung in § 4 und § 11

 

Ablehnung

 

Begründung: Ausweislich der Satzung verfügt die Gesellschaft bereits über ein Genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des aktuellen Grundkapitals. Schon dieses ist aus Sicht der SdK, die hier maximal 25% für akzeptabel hält, eindeutig zuviel.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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