Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der First Sensor AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts der First Sensor AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ergebnisse bewegen sich insgesamt noch so im Rahmen der Erwartungen, auch wenn die Prognosen nicht ganz eingehalten wurden. Der Wachstumskurs wurde aber weiter geführt.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4  
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Konzern-Halbjahresfinanzberichts für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die sonstigen Beratungsleistungen liegen noch innerhalb der von der SdK geforderten 25% Grenze zu den Prüfungsleistungen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2015 (TOP 6) zur Ausgabe von Bezugsrechten aus dem Bedingten Kapital 2015/I (Performance Share Plan 2015), Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an den Vorstand (Aktienoptionsplan 2016/I) und Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016/I) sowie Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Die neuen Aktienoptionspläne sind durchaus eine Verbesserung gegenüber früher. So ist die Bargeldkomponente entfallen und es gibt eine Stärkung des Eigeninvestments. Jedoch lehnt die SdK generell aufgrund der bisher am Kapitalmarkt gemachten Erfahrungen Aktienoptionspläne als Bestandteil der variablen Vergütungskomponente ab.

Darüber hinaus ist der gesamte mögliche Bezugsrechtsausschluss für alle Kapitalmaßnahmen bei der Gesellschaft mit über 50% erheblich zu hoch. Somit wird die SdK den TOP 5 in Gänze ablehnen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands, an Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen und an Führungskräfte der Gesellschaft (Aktienoptionsplan 2016/II) und Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016/II) sowie Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 5

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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