Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird eine Dividende von 0.70 EUR je Aktie vorgeschlagen (141.75m EUR).  Dies entspricht 41.3% des Konzernergebnisses von 343m EUR. Die Ausschüttungsquote liegt in dem von der SdK üblicherweise geforderten Korridor von 40% bis 60% des  Konzernergebnisses.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen wurde wertschaffend geführt (ROCE 9.5% vs WACC von 7.2%), alle Sparten liefern positive Beiträge und werden weiter optimiert. Der Kraftakt der Abspaltung von der Bayer AG wurde gemeistert und eine gute Eigenkapitaldecke und solide Finanzierung aufgebaut. Der Vorstand hat gut gearbeitet und kann daher guten Gewissens entlastet werden.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung:  Der Aufsichtsrat hat, soweit ersichtlich, seine Aufgaben erfüllt, so dass einer Entlastung zugestimmt werden kann.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorgeschlagen wird die PWC AG. In 2015 (Rumpfgeschäftsjahr) wurden keine Honorare für Steuerberatungsleistungen oder sonstige Leistungen an PWC gezahlt.

 

 

TOP 6
Billigung des Systems zur Vorstandsvergütung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt das im Vergütungsbericht der Covestro vorgestellte Vergütungssystem für den Vorstand aus folgenden Gründen ab:

- Das Vergütungssystem ist nicht transparent, z.B. werden konkrete Ziele und Zahlen nicht genannt, ebenso gibt es keine Beispielrechnungen (worst case, best case, real case) die eine Abschätzung der Vergütungsspanne ermöglichen

 

- „Change of Control“ Klauseln werden von der SdK abgelehnt

 

- Eine Beteiligung an der Altersvorsorge der Vorstände wird von der SdK abgelehnt, bei Covestro werden den Vorständen lebenslange Pensions- und Hinterbliebenenleistungen gewährt

 

- Die Übernahme von oder Beteiligung an privaten Lebensführungskosten der Vorstände (z.B. Sicherheitseinrichtungen, Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen) wird von der SdK abgelehnt

 

 

TOP 7
Vergütung des ersten Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist lediglich eine fixe, angemessene (100 TEUR) Vergütung vorgesehen (Siehe §12 der Satzung).

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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