Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor für das Geschäftsjahr 2015 eine Dividende in Höhe von 1,50 € je Aktie (0,80 € Dividende plus 0,70 € Sonderdividende) auszuschütten. Damit reduziert sich die Dividende von 2,00 € für 2014 auf besagte 1,50 €. Dennoch liegt die Ausschüttungsquote gemessen am Konzernergebnis mit knapp 80% auf sehr hohem Niveau. Somit wird der Dividendenvorschlag von der SdK mitgetragen.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstandes 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte in einem durchaus anspruchsvollen Markumfeld die beeindruckenden Rekordzahlen aus dem Jahr 2014 nicht ganz halten, trotzdem hat sich die Turbon AG gut strategisch weiterentwickelt. Aufgrund der Marktveränderungen (z.B. cloudbasierte Dokumenten-Managementsysteme) wird sich Turbon AG aber weiter strategisch verändern müssen. Diese Umsetzung wird pflichtbewusst vom Vorstand vorangetrieben.   

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Laut Aufsichtsratsbericht, der allerdings etwas ausführlicher hätte ausfallen können, trat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr zu sechs Sitzungen zusammen. Insgesamt scheint der Aufsichtsrat den Vorstand gut beraten und kontrolliert zu haben; die strategische Ausrichtung der Turbon AG ist sinnvoll und wird durchdacht vorangetrieben.

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat schlägt vor die Herren Paul-Dieter Häpp, Thomas Hertrich, Holger Stabenau sowie Heinz Vogel als Vertreter der Aktionäre zu wählen. Bis auf Herrn Vogel waren die Herren bereits Mitglieder des Aufsichtsrates. Alle vorgeschlagenen Kandidaten bekleiden keinerlei weitere vergleichbare Mandate. Die Herren scheinen fachlich geeignet zu sein und darüber hinaus über die zeitlich notwendigen Kapazitäten zu verfügen. Somit wird die SdK  die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates unterstützen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum ganzen oder teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor sich von der Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital in Höhe von 25% des Grundkapitals genehmigen zu lassen. Der Vorschlag beinhaltet allerdings den ganzen oder teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts. Kritisch erachtet bei diesem Kapitalvorratsbeschluss die SdK insbesondere die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Sollte jedoch die Gesellschaft eine rechtsverbindliche Verpflichtung eingehen, auf der Hauptversammlung nach Ausübung des Vorratsbeschlusses gegen Sacheinlage im selben Umfang über die Sacheinlage, insbesondere über deren Wert/Werthaltigkeit mit den Dokumenten und in dem Umfang und Detaillierung zu berichten, als ob die Hauptversammlung über die konkrete Sacheinlage zu beschließen gehabt hätte, so würde die SdK dem TOP 6 zustimmen.

Denn die Gesellschaft hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie vernünftig, sorgsam und sinnvoll mit Vorratskapitalia umgegangen ist.

 

 

TOP 7
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die BDO, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ist fachlich nichts einzuwenden. Auch muss die strikte Trennung im vergangenen Jahr von Abschlussprüfung und Beratung lobend erwähnt werden, so wie die SdK es seit Jahren fordert. Allerdings prüft die BDO die Turbon AG bereits seit über 10 Jahren. Hier fordert die SdK einen Wechsel der gesamten Abschlussprüfungsgesellschaft, damit eine zu hohe Vertrautheit nicht die Objektivität der Abschlussprüfung beeinträchtigt.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.