Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2015, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie im Vorjahr soll eine Dividende von Euro 1,20 je Aktie ausgeschüttet werden. Wegen des leicht besseren Konzernergebnisses i.H.v. Euro 2,78 je Aktie sinkt die Ausschüttungsquote leicht von 44 auf 43 % des Konzerngewinns. Die Ausschüttungsquote liegt damit innerhalb der von der SdK präferierten Bandbreite von 40-60 %. Insbesondere hinsichtlich des ambitionierten Investitionskurses ist die Ausschüttungsquote fast als zu hoch zu bewerten. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die selbst gesteckten Ziele übererfüllt und die Gesellschaft gut für die Zukunft aufgestellt. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen.  Der Aufsichtsratsbericht ist vollständig, detailliert und gibt einen guten Überblick über die geleisteten Tätigkeiten.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung:  Gegen eine Wiederwahl der zum dritten Mal prüfenden Ebner Stolz GmbH & Co.KG bestehen keine Bedenken, weder die Höhe noch die Aufteilung der Vergütung lassen  an der Unabhängigkeit der Prüfung zweifeln.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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