Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.04.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Oktober 2015 der GERRY WEBER International AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die GERRY WEBER International AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15 (1. November 2014 - 31. Oktober 2015)

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014/15

 

 Zustimmung

 

Begründung:  Es soll nur noch eine Dividende von 0,40 EUR/Aktie ausgeschüttet werden. Bei einem Ergebnis von 1,14 EUR/Aktie entspricht ergibt sich eine Ausschüttungsquote von 35%. Im Vorjahr wurde 0,75 EUR/Aktie gezahlt bei einem Ergebnis von 1,56 EUR/Aktie und einer Quote von 48%. Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von 40 – 60%. Angesichts der Ergebniseinbruchs im Stammgeschäft und der zusätzlichen Restrukturierungsaufwendung im laufenden Geschäftsjahr ist die Dividende noch akzeptabel.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die vor Jahren eingeleitete Strategie des forcierten Ausbaus des eigenen Retailgeschäfts (zu Lasten des Wholesale) hat sich – zumindest in der bisherigen Größe – als falsch herausgestellt. Dies hat der Vorstand erkannt und entschieden eine Umstrukturierung vorangetrieben. Das erzielte EBT von 73 Mio. EUR liegt entsprechend unter dem des Vorjahrs von 106 Mio. Es kommt zu einem Großteil von der neu übernommen Hallhuber.  Trotz unbefriedigender Ergebnisse und eines mäßigen Ausblicks auf das laufende Übergangsgeschäftsjahr ist damit ausschlaggebend für die Entlastung des Vorstands das schnelle und hoffentlich wirkungsvolle Umsteuern im Konzern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat den Vorstand umfangreich kontrolliert und beraten hat.

Es ist allerdings zu kritisieren, dass das neue, in der vergangen HV 2015 gebilligte Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands nun in der HV 2016 erneut modifiziert werden soll.  

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16

 

 Ablehnung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Abschlussprüfer ist seit 3 Jahren für die Gesellschaft. Er prüft deshalb noch nicht zu lang. Allerdings erbringt er zusätzlich zur Abschlussprüfung noch im erheblichen Umfang weitere Dienstleistungen. Dies Entgelte für diese zusätzlichen Leistungen des Wirtschaftsprüfers machten in 2014/15 insgesamt 144% der Entgelte für die Abschlussprüfung aus. Dies ist entschieden zu hoch. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu gewährleisten, sollten die Zusatzentgelte höchstens 25% ausmachen.

 

 

TOP 6
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf der Hauptversammlung in 2015 wurde erst ein neues Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder vorgestellt, diskutiert und gebilligt. Nun soll es erneut modifiziert werden.

Von seiner Grundstruktur her, entsprich das vorgelegte Vergütungssystem größtenteils den Anforderungen der SdK, bleibt allerdings in einigen Bereichen auch durch zu wenig Zahlen- und Verhältnisangaben zu schwammig, was zur Gesamtablehnung führt. Hier bedarf es für eine Zustimmung detaillierterer Informationen.

 

Grundsätzlich begrüßt die SdK die Aufteilung der Vorstandsvergütung in einen fixen und einen variablen Anteil, wobei der variable Anteil, dem Leitbild des Vorstands als angestelltem Unternehmer folgend, überwiegen sollte. Dieses wird im Vergütungsmodell nicht thematisiert, so dass unklar ist, ob der Vorstand überwiegend fix oder variabel entlohnt werden soll. Die Zahlung variabler Vergütungen auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage, ergänzt um Ermessenstantiemen des Aufsichtsrats mit Eimalcharakter, trägt die SdK grundsätzlich mit. Problem hierbei ist die Verwendung eines bereinigten Ergebnisses für einen guten Teil dieser Vergütungskomponente, was ohne die genaue Definition der zu eliminierenden Sachverhalte (Was ist ein positiver bzw. negativer außerordentlicher Effekt?) der Gestaltung Tür und Tor öffnet.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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