Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie in den Vorjahren soll wieder eine Dividende von 0,65 € je Stückaktie zur Ausschüttung kommen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 58,2% des Konzernergebnisses bzw. 29,6% des Konzernergebnisses ohne die getätigten Firmenabschreibungen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen ist auf den Wachstumspfad zurückgekehrt. Die Umsätze stiegen stärker als der Markt. Durch weitere Investitionen in Wachstumsprojekte wurde mit einer erzielten Marge von 12,2% das angestrebte Margenziel von mind.12,4% knapp verfehlt. Dank der vom Vorstand mit Sachverstand und Weitsicht vorangetriebenen Maßnahmen zum Konzernumbau befindet sich das Unternehmen auf einem guten Weg. Dem Vorstand kann Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat. Entlastung kann erteilt werden.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Der SdK-Forderung, spätestens nach 10 Jahren einen Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft vorzunehmen, ist das Unternehmen bisher nicht nachgekommen. Die KPMG ist seit 1999 ununterbrochen Abschlussprüfer der GfK.

Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung in Höhe von € 1.287.000 erhielt die Prüfungsgesellschaft KPMG im Jahr 2015 € 538.000 für steuerliche Beratung und € 1.538.000 für sonstige Leistungen. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Da das Honorar für steuerliche Beratung und sonstige Leistungen an den Wirtschaftsprüfer sogar deutlich über dem Honorar für die Abschlussprüfung liegt, lehnt die SdK den Vorschlag zur Wiederwahl der KPMG ab.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wahl der Herren Kempf, Klein-Bölting, Piacenza und Dr. Wildner in den Aufsichtsrat sprechen würden.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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