Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.08.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

  

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll für Vorzüge 80 Cent (100 Cent im Vorjahr) und für Stämme 74 Cent (94 Cent) betragen. Hiermit passt das Unternehmen nach Jahren der Dividendenkontinuität die Dividendenzahlung an die jährlich gesunkenen Ergebnisse an.
Nachdem für 2014 bereits 93% des AG-Jahresüberschusses als Dividende ausgeschüttet wurden, sollen es nun für 2015 sogar 95% sein. Angesichts der sehr guten Eigenkapitalausstattung und der mehr als ausreichend vorhandenen Liquidität ist die Dividende vertretbar.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat in der schwierigen Branche wieder ein gutes Ergebnis erzielt. Es ist allerdings in der HV zu fragen, wie er den seit Jahren sichtbaren Abwärtstrend bei der Rendite stoppen und umkehren will.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsfunktion ausgeführt und den Vorstand nach dem Fortgang des CEO ergänzt und umgestaltet.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sicherzustellen, sollte der Abschlussprüfer keine weiteren Leistungen für die Gesellschaft erbringen. In 2015 machten die Kosten für Steuerberatung und Sonstige Leitungen 63% der Kosten der Abschlussprüfung aus. Das liegt weit oberhalb der Toleranzschwelle der SdK von 25%. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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