Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte den Jahresfehlbetrag im abgelaufenen Jahr nochmals halbieren, den Umsatz allerdings nur leicht steigern. Der operative Cashflow hat sich deutlich verbessert gegenüber 2014. Allgemein scheint die Kontron AG unter der Führung des Vorstandsvorsitzenden Rolf Schwirz jedoch auf einem guten Weg in die Gewinnzone zu sein. Der Vorstand ist daher zu entlasten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat kam im Jahr 2015 zu acht Sitzungen zusammen. Lediglich zwei Mitglieder fehlten entschuldigt an jeweils einer Sitzung. Soweit es für einen Außenstehenden zu beurteilen ist, kamen der Aufsichtsrat somit seiner Kontroll- und Beratungsfunktion nach und ist daher zu entlasten.

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung:Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft den Konzernabschluss der Kontron AG bereits seit 2006. Die SdK fordert einen Wechsel der Prüfgesellschaft nach 10 Jahren, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten und einer gegenseitigen Gewöhnung entgegen zu treten. Daher kann die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Sicht der SdK nicht als Abschlussprüfer bestellt werden.

Des Weiteren wurden Steuerberatungsleistungen in Höhe von 224 T € in Anspruch genommen, was 43% der reinen Abschlussprüfungskosten im vergangenen Jahr entspricht. Die SDK fordert hier eine strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung, um ebenfalls die Unabhängigkeit gewährleisten zu können.

 

 

TOP 5
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Dieter Düsedau kann als fachlich geeigneter Kandidat angesehen werden. Auch lassen seine anderen Tätigkeiten noch Platz für eine sorgfältige und gewissenhafte Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit bei der Kontron AG. Daher kann dem Vorschlag Herrn Düsedau als Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Gewinnabführungsverträgen zwischen der Kontron AG und der Kontron Europe GmbH sowie der Kontron Management GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Kontron Europe GmbH, sowie die Kontron Management GmbH sind beides 100-Prozent Töchter der Kontron AG. Der Gewinnabführungsvertrag soll dem Konzern eine Verrechnung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge ermöglichen. Dies führt zu einer Steuerersparnis auf Konzernebene, daher kann TOP 6 aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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