Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichtes für die NORDWEST Handel Aktiengesellschaft und des Lageberichtes für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf Konzernebene wurde ein Ergebnis von € 0,90 pro Aktie verdient. Angesichts dessen erscheint eine Dividendenausschüttung von lediglich € 0,30 nicht angemessen. Die SdK wird beantragen, eine Dividende von € 0,40 pro Aktie zu beschließen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene, differenzierende Entscheidung erscheint sachgerecht. Eine Entlastung der Alt-Vorstände kommt angesichts der gegen sie erhobenen Compliance-Vorwürfe nicht in Betracht.

Die Aktienkursentwicklung in 2015 kann im Marktumfeld zwar nicht überzeugen. Der durch den Compliance-Fall ausgelöste Kursverfall konnte zum Jahresende 2015 indes gestoppt werden. Die Geschäftsentwicklung insbesondere im Segment „Heizung“ ist kritisch zu sehen und angesichts dessen die nachhaltige Ausrichtung des Konzerns zu hinterfragen. Gleichwohl erscheint die Entlastung des Vorstands derzeit sachgerecht.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung betreffend die (im Vorjahr vertagte) Entlastung von Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine Entlastung der Alt-Vorstände kommt auch für das Geschäftsjahr 2014 angesichts der gegen sie erhobenen Compliance-Vorwürfe nicht in Betracht.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar hat Prof. Dr. Feuerstein seine Tätigkeit bereits Ende Januar 2015 beendet und im Geschäftsjahr 2015 an keinen Sitzungen des Aufsichtsrats mehr teilgenommen. Der vorgeschlagene Entlastungsbeschluss würde aber auch diese kurze Tätigkeit umfassen, die gerade im Januar 2015 haftungsgeneigt gewesen sein dürfte. Vor der vollständigen Aufklärung des Compliance-Falls erscheint der vorgeschlagene, umfassende Entlastungsbeschluss daher verfrüht.

Hinsichtlich der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erschiene eine Entlastung sachgerecht. Er ist seiner Tätigkeit im Berichtsjahr nachgekommen und berichtet hierüber detailliert. Insbesondere ist die nach den hiesigen Umständen recht geräuschlose Neubesetzung des Vorstands hervorzuheben und sind gegen eine Entlastung insoweit sprechende Gesichtspunkte nicht ersichtlich.

Soweit die Hauptversammlung über die Entlastung personenbezogen abstimmt, wird ein entsprechend differenzierendes Abstimmungsverhalten vorgeschlagen und angekündigt. Die SdK wird einen entsprechenden Antrag auf Einzelentlastung stellen.

 

 

TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um einen Vorschlag zu Wiederwahl, gegen diesen Vorschlag sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Abschlussprüferin hat in 2015 Vergütungen für Steuerberatungs- und sonstige Leistungen erhalten, die ca. 38 % ihres gesamten Honorarvolumens und gut 62 % der Prüfungs- bzw. prüfungsnahen Dienstleistungen ausmachen. Daher ist deren Unabhängigkeit nicht mehr gewährleitet.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Änderung der Satzung in § 1 (Firma)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der allein formale Beschlussvorschlag erscheint sinnvoll.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Dortmund und entsprechende Änderung der Satzung in § 2 (Sitz)

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund des Neubaus in Dortmund erscheint die vorgeschlagene Sitzverlegung sachgerecht.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung von Übergangsvorschriften betreffend den Aufsichtsrat in § 9 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) und § 11 (Konstituierung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Übergangsvorschriften sind mit der ordentlichen Hauptversammlung 2016 erledigt und können gestrichen werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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