Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das Konzernjahresergebnis betrug 7,3 Mio. €. Die Gesellschaft schüttet fast den vollständigen Bilanzgewinn in Höhe von 8,3 Mio. € aus. Grundsätzlich soll keine Ausschüttung einer Dividende aus der Substanz erfolgen, wenn dies die finanzielle Struktur des Unternehmens gefährde.  Jedoch weist die Cenit AG eine solide Finanzstruktur auf (Erhöhung der Eigenkapitalquote auf 60%), so dass dem Verwendungsvorschlag der Verwaltung aus Sicht der SdK zugestimmt werden kann.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Vorstand konnte das Konzernergebnis bei einem um 2 Mio. € reduziertem Umsatz um 1 Mio. € steigern. Auch die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde erfolgreich weitergeführt. Des Weiteren wurde das Eigenkapital weiter gestärkt und die Dividende um ca. 11 % erhöht. Somit ist aus Sicht der SdK dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Beratungs- und Überwachungsaufgaben gegenüber dem Vorstand entsprechend den gesetzlichen Regelungen durchgeführt. Es fanden 5 ordentliche Sitzungen und 2 außerordentliche Telefonkonferenzen statt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft die Gesellschaft noch keine 10 Jahre.

 Das Honorar für sonstige Leistungen an die Abschlussprüfungsgesellschaft im Vergleich zu dem Honorar für die Abschlussprüfung ist vernachlässigbar gering (ca. 3 %).

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals sowie Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor sich einen Kapitalvorratsbeschluss bis zum 05.05.2021 von der Hauptversammlung genehmigen zu lassen, bei der die Verwaltung das Grundkapital um bis zu 50% erhöhen kann. Bei einer solchen Höhe verlangt die SdK eine konkrete Beschlussvorlage, für welchen Zweck diese Kapitalerhöhung verwendet werden soll. Des Weiteren soll bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage das Bezugsrecht komplett ausgeschlossen werden. Dies ist aus Sicht der SdK nicht akzeptabel. Somit wird die SdK gegen den Kapitalvorratsbeschluss stimmen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das bedingte Kapital diente der Gewährung von Bezugsrechten im Rahmen eines Mitarbeiter-Beteiligungsprogramms für Fach- und Führungskräfte. Sämtliche Bezugsrechte bestehen nicht mehr.

 Deshalb ist es sinnvoll, dass beschlossene bedingte Kapital entsprechend der Satzungsregelung § 5 Abs. 4 aufzuheben.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.