Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.03.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2015 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2015 (IFRS) und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Zahlung einer Dividende von 0,41 € je Aktie vor. Dies entspricht bei einem Konzernjahresüberschuss je Aktie in Höhe von 3,39 € einer Ausschüttungsquote von ca. 12%. Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Selbst wenn konstatiert wird, dass sich das Unternehmen noch in der Wachstumsphase befindet, wäre eine höhere Gewinnbeteiligung der Aktionäre im vorliegenden Fall angemessen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der erneuten Umsatz- und Ergebnissteigerung besteht kein Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen im Hinblick auf die Beratungs-, Kontroll- und Überwachungsfunktion keine Gründe vor, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Zu hinterfragen ist jedoch der Umstand, dass wesentliche Empfehlungen des DCGK nicht beachtet werden. Hierbei wird insbesondere das Fehlen eines Selbstbehalts bei der D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder sowie das Fehlen eines Abfindungs-Cap in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder kritisiert.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Ablehnung

Begründung: Die PKF Deutschland GmbH ist bereits seit einigen Jahren für das Unternehmen tätig. Ein Wechsel erscheint daher geboten.  

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des noch bestehenden bedingten Kapitals I und entsprechende Änderung von § 4 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Das dem bedingten Kapital I zugrundeliegende Anreizprogramm ist bereits ausgelaufen. Somit stellt die Aufhebung lediglich eine redaktionelle Bereinigung der Satzung dar.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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