Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrates

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt bei ca. 80% des Jahresüberschusses. Die über Jahre hinweg konstanten Dividenden, welche die Gesellschaft auszahlt, sind positiv zu erwähnen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf Grund der neuen EU-rechtlichen Bestimmungen bezüglich Transparenzbestimmungen sah sich der Vorstand gezwungen ein Delisting durchzuführen, da die Kosten dies nicht rechtfertigen würden. Für die SdK stellt dies dennoch einen unvereinbaren Eingriff in die Aktionärsrechte dar, u.a. das Recht, eine Aktie schnell und unkompliziert verkaufen zu können. Des Weiteren sind die Kosten aus Sicht der SdK nicht so hoch, dass Transparenzbestimmungen, welche dem Aktionär zu Gute kommen, aufgewogen werden. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 

 

Ablehnung 

 

Begründung: Da der Aufsichtsrat dem Beschluss des Delistings zugestimmt hat, kann aus oben genannten Gründen einer Entlastung ebenfalls nicht zugestimmt werden

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus SdK-Sicht sind alle Personen qualifiziert, das jeweilige Mandat auszuüben. Zwar haben die meisten Kandidaten mehrere Aufsichtsratsmandate, diese sind jedoch fast vollständig in der Muttergesellschaft (sanacorp eG) oder der 50%-igen Tochtergesellschaft (sanastera S.P.A.) zu verzeichnen. Aus diesem Grund sieht die SdK hier auch kein zeitliches Problem, das Mandat pflichtbewusst auszuüben.

 

Da jedoch wie oben beschrieben der Aufsichtsrat einem Delisting beigepflichtet hat und alle zur Wahl stehenden Personen dem Aufsichtsrat angehört haben, muss davon ausgegangen werden, dass sich jeder der Kandidaten dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen hat. Somit wird die SdK hier mit Ablehnung stimmen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Folgeänderungen der Satzung sowie weitere Änderungen von § 4 der Satzung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die SdK begrüßt prinzipiell die Umstellung auf Namensaktien, da die Kommunikation der Gesellschaft mit den Aktionären vereinfacht wird.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung 

 

Begründung: Statt eigene Aktien zurückzukaufen, setzt sich die SdK grundsätzlich für die Ausschüttung einer Bonusdividende ein. Des Weiteren darf die Frage erlaubt sein, warum hierfür Geld vorhanden zu sein scheint, für Transparenzbestimmungen zu Gute der Aktionäre jedoch nicht.

 

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: An der Unabhängigkeit und Qualifikation der Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH gibt es aus SdK-Sicht keine Zweifel. Neben den üblichen Abschlussprüfungsgebühren von hier 25 000 Euro sind keine weiteren Kosten entstanden.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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