Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.04.2016



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zur Corporate Governance / Unternehmensführung und des Vergütungsberichts sowie zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 und §§ 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB), und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2015 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Jahresabschluss 2015 der KGaA trägt die notwendigen Versicherungen der persönlich haftenden Gesellschafterin und des unabhängigen Abschlussprüfers KPMG. Die Angaben im Bericht sind ausführlich und verständlich. Der festgestellte Bilanzgewinn von 766 Mio. €  reicht zur Ausschüttung der vorgeschlagenen Dividende.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Enthaltung

 

Begründung: Obwohl der Konzernjahresüberschuss einen neuen Rekord erreichte (+ 18,4%), soll die Dividende nur um 12,3% erhöht werden. Die Gewinn-Ausschüttungs­quote sinkt dadurch  auf 33,2% des Konzerngewinns (Vorjahr 35%). Sie liegt damit weiterhin unter der von der SdK für profitable DAX-Gesellschaften  empfohlenen Höhe von 40-50%. Hier muss die Henkel KGaA noch besser werden. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Geschäftsverlauf 2015 war ausgezeichnet. Die Planziele wurden erreicht oder überschritten. Der Jahresüberschuss stieg im Konzern auf 10,9% vom Umsatz an; das Konzern-Eigenkapital hat sich um 18,6% auf 13,8 Mrd € erhöht und beträgt nun 61,9% der Bilanzsumme.  

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Er hat als Vertreter der Kommandit-Aktionäre seine beschränkten Befugnisse wahrgenommen. Diese sind im Wesentlichen nur beratende Funktionen; die normalen AR-Funktionen liegen beim Gesellschafterausschuss.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Gesellschafterausschusses

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gesellschafterausschuss hat, soweit dies aus dem Geschäftsbericht ersichtlich ist, seine Befugnisse im Hinblick auf die Geschäftsführung sowie auf Aufsicht und Kontrolle wahrgenommen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: Ja, mit Vorbehalt. Die Gesellschaft beschäftigt seit vielen Jahren den gleichen Abschlussprüfer. Aus Sicht der SdK wäre es sinnvoll, wenn auch der Abschlussprüfer in einem gewissen Rhythmus erneuert wird, so wie dies bei den Aufsichtsräten der Fall ist, bzw. dass wie bei anderen AG Teilaufgaben (bestimmte geographische Gebiete oder größere Tochtergesellschaften) von einem weiteren Prüfer wahrgenommen werden, auch um den Wettbewerb in diesem Bereich zu nutzen. Des Weiteren weist die SdK darauf hin, dass nach ihren Empfehlungen Abschlussprüfer und Steuerberater nicht identisch sein sollten, da in solchen Fällen Interessenkonflikte entstehen könnten.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Bis auf zwei neue Kandidaten saßen die vorgeschlagenen Personen schon bisher im Aufsichtsrat. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahlvorschläge sprechen. Es ist Einzelabstimmung bei der Wahl vorgesehen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Gesellschafterausschuss

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle vorgeschlagenen Personen saßen schon bisher in den Aufsichtsgremien der Gesellschaft.  Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahlvorschläge sprechen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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