Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Gruppenabschlusses, des Lageberichts sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2015 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie der in Anbetracht der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion relevanten AG betrug im Berichtsjahr wie im Vorjahr 0,44 € je Aktie. Hiervon soll wieder – im Rahmen der Dividendenkontinuität -  0,40 € pro Anteilsschein ausgeschüttet werden. Dies ist angesichts der wirtschaftlichen Situation des Gesamtkonzerns angemessen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat sein Ziel, den Umsatz in allen drei Geschäftsbereichen moderat zu steigern, erreicht.  Das geplante EBT wurde nur knapp verfehlt. Die für den Streubesitz wichtige Dividendenkontinuität wird mit o. g. Beschlussvorschlag gewahrt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat er seine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand vollständig wahrgenommen. 

Zu kritisieren ist der Aufsichtsrat allerdings für das vorgeschlagene Vergütungssystem für den Vorstand (TOP 7). Dies entspricht nicht den Forderungen der SdK.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Gruppenabschlussprüfers

 

 Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erneute Bestellung der Ernst & Young GmbH zum Abschlussprüfer und Gruppenabschlussprüfer bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der hier vorgeschlagenen Regelung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung. Variable Vergütungsanteile sind nicht vorgesehen.

Dies entspricht den Forderungen der SdK, die eine alleinige Festvergütung für den Aufsichtsrat verlangt. Dies fördert die Kontrollfunktion und Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand.

 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: In zahlreichen Punkten erfüllt die Struktur des vorgeschlagenen Vergütungs-Systems die Forderungen der SdK: Zusätzlich zur fixen Grundvergütung wird eine variable Vergütung gezahlt, die einerseits aus einer anteiligen Beteiligung am dreijährigen EBIT der BLG Gruppe besteht und anderseits aus einem Nachhaltigskeitsbonus besteht, der an das Überschreiten von klar definierten Schwellenwerten gebunden ist.

Entsprechend dem Leitbild des Vorstands als Unternehmer sollten die Vorstände für ihre Altersversorgung allerdings selbst verantwortlich sein und es nicht – wie bei dem vorgeschlagenen Vergütungs-System der BLG vorgesehen - von der Gesellschaft gestellt bekommen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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