Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 sowie 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,80 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 147 %. Die solide Bilanzstruktur, der starke Cashflow und die hohe nicht betriebsnotwendige Liquidität versetzen die Gesellschaft in die Lage, mehr als den im Geschäftsjahr 2015 erzielten Konzernjahresüberschuss auszuschütten. Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Höhe der Ausschüttung, diese ist zu begrüßen, sofern der Vorstand keine anderweitige Verwendung der finanziellen Mittel sieht.  

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Umsatz und Ergebnis sind erneut wie in den Vorjahren im zweistelligen Bereich gewachsen. Die Erfolgsgeschichte der Gesellschaft setzte sich somit auch im zurückliegenden Jahr fort. Die Gesellschaft erscheint gut ausgestellt zu sein, so dass auch in Zukunft eine erfolgreiche Entwicklung erwartet werden kann.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die Ernst & Young GmbH ist eine der renommiertesten Wirtschaftsprüfungskanzleien weltweit. An deren fachlicher Eignung besteht keinerlei Zweifel. Jedoch prüft Ernst & Yung schon seit mehr als zehn Jahren die ATOSS Software AG. Daher erscheint die Unabhängigkeit durchaus fraglich.  Dem Beschlussvorschlag kann deshalb nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und etwaiger Andienungsrechte

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt über eine solide Bilanz und einen starken operativen Cashflow. Ferner werden seit Jahren Dividenden und auch Sonderdividenden ausgeschüttet. Ein Aktienrückkauf kann deshalb eine weitere Option sein, um den Aktionären eine weitere Aktionärsvergütung zukommen zu lassen. Es gibt auch keine (zu hohen) Vorratskapitalbeschlüsse, die der Verwendung der zurückgekauften Aktien als Währung im Zuge einer Sacheinlage entgegenstehen würden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten sind seit Jahren als Aufsichtsräte der Gesellschaft tätig. Die fachliche Eignung erscheint gegeben, so dass einer Wahl nichts entgegensteht.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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