Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns ablehnen, da der Vorschlag der AG eine 119 %-ige Ausschüttung des Konzernjahresüberschusses - bezogen auf den für die Aktionäre der EnBW AG entfallenden Anteil - enthält.

Die SdK vertritt die Auffassung, dass gerade in den äußerst schwierigen Zeiten des Umbaus der Energiewirtschaft und damit insbesondere dem Wegfall der bisherigen Produktionskapazitäten in der Kernkraft bei der EnBW, hier sorgfältig über ein Investment nachgedacht werden sollte und freie Mittel in eigene Produktionskapazitäten zu investieren sind.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Entlastung des Vorstands zustimmen, da er die Führung des Unternehmens auch in schwierigen Zeiten insbesondere unter dem Aspekt der Neuausrichtung der Gesellschaft stets wahrgenommen hat.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird der Wiederwahl des Abschlussprüfers nicht zustimmen, da eine gänzliche Unabhängigkeit nicht gegeben zu sein scheint. Als Honorar des Wirtschaftsprüfers weist die Gesellschaft neben einem Prüfungshonorar von 2,3 Mio. € weitere 1,2 Mio. € für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen aus. Dabei wurden die sonstigen Bestätigungsleistungen von 0,6 Mio. € als dem Zahlenwerk naheliegende Bestätigungsleistungen ausgelegt. Die SdK fordert jedoch, eine völlige Unabhängigkeit des Prüfers und gestattet als Ausnahme sonstige Leistungen bis zu einer Höhe von 25 % des Prüfungshonorars, weil neben der Erstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand letztendlich neben der Prüfung durch den Aufsichtsrat nur noch der Abschlussprüfer als unabhängiger Prüfer den Aktionären einen korrekten Jahresabschluss bescheinigt. Sollten aber prüfungsfremde Leistungen von der gleichen Gesellschaft erbracht werden, ist eine gänzliche Unabhängigkeit für die Aktionäre möglicherweise nicht gegeben.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag aufgrund mangelnder Transparenz der variablen Vorstandsvergütung sowie des Vorhandenseins einer Beteiligung an der Altersversorgung des Vorstands sowie von Change-of-Control-Klauseln ab.

 

 

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Einzelwahl

 

Begründung: Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken bei den vorgeschlagenen Kandidaten bzw. deren Qualifikation. Es bestehen aber Bedenken im Hinblick auf die vorhandenen Ämterhäufungen einzelner Kandidaten. Die SdK erwartet von den Kandidaten ein hinreichendes Zeitkontingent für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Hier liegt aus Sicht der SdK bereits dann eine Gefährdung vor, wenn ein Kandidat mehr als drei Hauptaufgaben wie z. B. ein hauptberufliches Engagement, Vorsitzender eines Aufsichtsrates etc. innehat oder insgesamt mehr als fünf Funktionen (weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Beiräten). Bei den Kandidatinnen Stefanie Bürkle, Gunda Röstel sowie den Kandidaten Dr. Hubert Lienhard, Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Dr. Nils Schmid, Heinz Seiffert, Lothar Wölfle wird daher zu hinterfragen sein, wie sie ihr jeweiliges Zeitkontingent einteilen. Darüber hinaus lehnt die SdK die Wahl der genannten Kandidaten in den Aufsichtsrat ab. Den Wahlvorschlägen Feldmann und Krebs wird die SdK hingegen zustimmen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu fünf neuen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und fünf Tochtergesellschaften

 

Zustimmung

 

Begründung: Hier erfolgt eine Zustimmung, da es sich zum einen um 100 %-ige Tochtergesellschaften der EnBW AG handelt und der Vorschlag eine Verwaltungsvereinfachung sowie die steuerliche Optimierung beinhaltet.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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