Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr 2015 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Konzernergebnisse der Gesellschaft sind durchaus zufriedenstellend im Rahmen der Erwartungen. Es ist allerdings unbefriedigend, dass kein dividendenfähiges Ergebnis erzielt wurde.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4  
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Da der AP bei der Gesellschaft zu hohe Steuerberatungsleistungen im Verhältnis zu den Prüfungshonoraren erbringt (über 50%), erfolgt die Ablehnung.

 

 

TOP 5  
Beschlussfassung über einen Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt diese Einschränkung von Aktionärsinformationen grundsätzlich ab.

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei der Veräußerung der eigenen Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar hat sich die Lage der Gesellschaft in den letzten Jahren stetig verbessert. Der Rückkauf eigener Aktien in dieser Größenordnung von bis zu 10% des Grundkapitals speziell mit der Möglichkeit zum Einzug würde aber die Liquidität vernichten, die dringend für das Wachstum und Dividendenzahlungen benötigt wird, die in diesem Jahr auch noch ausgefallen ist.

 

 

TOP 7  
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund des mit 30% immer noch etwas zu hohen Bezugsrechtsauschlusses ist die Ablehnung geplant, sofern die Gesellschaft nicht konkrete Pläne vorlegt und Erklärungen zur Information der Aktionäre abgibt.

 

 

TOP 8  
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes, Möglichkeit des Abschlusses einer Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für den Aufsichtsrat, die Änderung der Bestimmung über die Mehrheitsbildung für Hauptversammlungsbeschlüsse sowie weitere Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Überwiegend sind die Satzungsänderungen unproblematisch und teilweise auch schon gesetzlich geregelt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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