Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts des Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft (R. STAHL AG) und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Ausschüttung aus den anderen Gewinnrücklagen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft weist im AG-Abschluss einen Bilanzverlust in Höhe von ca. 4,6 Mio. € aus. Das Konzernjahresergebnis beträgt – 66.000,00 € nach einem Konzernjahresergebnis im Jahre 2014 in Höhe von ca. 9,8 Mio. €.

 

Die Gesellschaft weist in anderen Gewinnrücklagen einen Betrag in Höhe von ca. 27 Mio. € aus. Deshalb ist eine Ausschüttung in Höhe von ca. 3,9 Mio. € verkraftbar und leistbar.

 

Die Aussichten für 2016 werden von der Gesellschaft als positiv und mit einem positiven Konzernergebnis prognostiziert.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Enthaltung

 

Begründung: Der Vorstand hat rechtzeitig Maßnahmen ergriffen, nachdem der Ölpreisverfall und die damit verbundenen Folgen und die gewisse Nachhaltigkeit des Ölpreisverfalls erkennbar waren.

 

Es wurden Mitarbeiter abgebaut und  Investitionen zurückgestellt.

 

Allerdings wird die SdK sich bezüglich der Entlastung des Vorstandes für 2015 enthalten, da zunächst die Ergebnisse der Sonderprüfung abgewartet werden sollten (siehe TOP 6).

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Enthaltung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand regelmäßig und umfassend kontrolliert, Planungen und Strategien erörtert und Mitarbeiteranpassungsmaßnahmen mitbeschlossen. Der Aufsichtsrat hat fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen und eine telefonische Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2015 durchgeführt.

 

Allerdings wird die SdK sich bezüglich der Entlastung des Aufsichtsrates enthalten, da zunächst die Ergebnisse der Sonderprüfung abgewartet werden sollten (siehe TOP 6).

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers:

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft die Gesellschaft noch keine 10 Jahre. Das Honorar für sonstige Leistungen steht in akzeptablem Verhältnis zum Honorar für Abschlussprüfungsleistungen.

 

 

TOP 6
Bestellung eines Sonderprüfers zum Zwecke der Prüfung von Vorgängen bei der Geschäftsführung im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Weidmüller Beteiligungsgesellschaft mbH sowie dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Zusammenhang mit dem freiwilligen Überannahmeangebot der Weidmüller Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Kurs für die Aktie von ca. 45,00 €, welches danach noch erhöht worden ist, wurde von den Organen der Gesellschaft eine Stellungnahme abgegeben. Ebenso wurde eine mittelfristige Prognose bis 2016 mit einem Umsatzziel von ca. 380. Mio. € ausgegeben. Davon ist man sehr weit entfernt.

 

Darüber hinaus wurden 10 % eigene Aktien an die RAG-Stiftung wohl zu einem Kurs von 38,00 € pro Aktie veräußert.

 

Es ist sinnvoll, trotz des damit verbundenen hohen Aufwands an personellen und finanziellen Ressourcen, die Sonderprüfung durchzuführen, da im Interesse aller Aktionäre und gegebenenfalls einer Befriedung im Aktionariat hier eine Aufklärung notwendig scheint.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.