Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.03.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar wurde wieder mehr als 60% des Gewinns an die Aktionäre ausgeschüttet, jedoch ist die Eigenfinanzierungsmöglichkeit der Gesellschaft ohne Finanzschulden sehr hoch. Daher können notwendige Investitionen problemlos durchgeführt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vorstände haben ihre Marktposition insgesamt verstärkt. Rückenwind kam durch den starken Dollar, die niedrigen Energiekosten und die anhängige Anti-Dumpingklage gegen den wesentlichen Mitplayer außerhalb Europas, im Wesentlichen Indien, China und Südkorea. Jedoch wurde auch durch eine neue Marktstrategie (hochwertige Produkte) im Electrical Steel Segment der Turnround geschafft.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Explain-Anteile zum DCGK belaufen sich auf 6 Seiten bei 80 Seiten Geschäftsbericht. Die Vorstandsvergütung enthält keine Langfristvergütungskomponente. Außerdem besteht seit Jahren ein hohes Klumpenrisiko durch komplette Anlage der freien Mittel im Mutterkonzern ThyssenKrupp.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die niedrige Vergütung von 27 T€ ist der Leistung und Arbeit des Aufsichtsrats angemessen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers PWC, der gleichzeitig auch Abschlussprüfer beim Mutterkonzern ThyssenKrupp ist, ist aus Sicht der SdK nicht gegeben.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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