Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.08.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015/2016 (01.04.2015 bis 31.03.2016) inklusive des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet gemäß den Vorstellungen der SdK etwa 40 % des EPS aus.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Umsatz um etwa 9 %, das EBIT um etwa 15 % sowie auch das EPS steigern können. Die Restrukturierungsbemühungen bei „Krisenunternehmen“ MAE und Protomaster zeigen erste Früchte.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR berichtet ausführlich über seine Aktivitäten und nimmt seine Kontrollpflichten intensiv war; was sich insbesondere bei der Beobachtung der beiden o.g. „Krisenunternehmen“ wiederspiegelt. Auch bei der Umbesetzung des Vorstandes hat der Aufsichtsrat über seine Maßnahmen ausführlich berichtet.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar sind die erheblichen Beratungsleistungen, die im Vorjahr die Gründe für die Ablehnung im Wesentlichen getragen haben, reduziert worden, jedoch sollte – wie auch im Vorjahr gefordert – ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft erfolgen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, einen Aktiensplit und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die mit dem Aktiensplitt vorgesehene (optische) Reduktion des Einstandspreises dürften den Erwerb der Gesco-Aktien für die breite Masse von (potentiellen) Aktienerwerbern attraktiv gestalten und damit den Erwerb weiterer Beteiligungsunternehmen möglich machen. Dagegen spricht aus dem Grund der Verbreiterung der Aktionärsbasis nicht, dass das Unternehmen nicht unerhebliche liquide Mittel zur Verfügung hat.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der 10 %-igen Erhöhung – auch gegen Sacheinlagen – kann zugestimmt werden, da dieser Beschluss es der Gesellschaft ermöglicht, Unternehmenszukäufe gegen „Zahlung“ von Aktien der Gesellschaft an den Veräußerer zu gestalten. Auf Grund der über 25-jährigen Erfahrung der Gesellschaft im Bereich der Unternehmenszukäufe, ausgerichtet an einer Langfriststrategie und mit einer aktionsbezogenen Unternehmenskultur, ist davon auszugehen, dass Bewertungsspielräume nicht zu Lasten der Gesellschaft erfolgen, zumal ein inhaltlich im wesentlichen identischer Kapitalerhöhungsbeschluss aus dem Vorjahr nunmehr modifiziert worden ist, der von der SdK mitgetragen worden ist.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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