Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.02.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2015, des für die Aurubis AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014/15 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Ausschüttung einer um 35% auf 1,35 € je Aktie erhöhten Dividende vor. Die Ausschüttungsquote beträgt angesichts eines berichteten IFRS-Ergebnisses je Aktie von 2,95 € etwa 46% und liegt damit in der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aurubis AG verfügt über ein überzeugendes Geschäftsmodell, ist technologisch gut aufgestellt und wird konservativ geführt. Die Bilanzrelationen sind unverändert solide, der Konzern ist nachhaltig dividendenfähig. Im Berichtsjahr gelang es dem Vorstand zudem ein operatives, meint um Kupferpreisschwankungen bereinigtes Rekordergebnis zu erzielen. Auch der generierte Free Cashflow überzeugt. Positiv besonders hervorzuheben ist außerdem der Einsatz des zeitlich befristet aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand entsandten Dr. Drouven.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts ist der Aufsichtsrat in u. a. fünf Sitzungen seiner Kontrollfunktion gerecht geworden. Mit Herrn Schachler gelang es dem Aufsichtsrat ferner, die vakante Position des Vorstandsvorsitzenden nach der Übergangslösung Dr. Drouven kompetent zu besetzten.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015/16

 

Zustimmung

 

Begründung: Bezüglich des zur Abstimmung gestellten Wahlvorschlags gilt nach wie vor die gegenüber Vorjahr unveränderte Begründung. Sie lautete: „Wenngleich der Abschlussprüfer PWC im Berichtsjahr immer noch Beratungsleistungen, insbesondere für Steuerberatung, erbracht hat, so liegen diese unterhalb der von der SdK als akzeptabel angesehenen Grenzen. Dieses ist jedoch nicht als Freibrief zu sehen, da die SdK zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung fordert. Ansonsten ist PWC sicherlich weiterhin geeignet, AG und Konzern zu prüfen.“

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und korrespondierende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Erneuerung des vorhandenen Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage, unter Beschränkung der Sacheinlage und damit des Bezugsrechtsausschlusses auf 20% des Grundkapitals, wird von der SdK als zu opulent abgelehnt. Nach Auffassung der SdK sollten größere Kapitalmaßnahmen, vor allem auch Sacheinlagen, nicht aus Vorratskapitalia heraus abgewickelt, sondern durch eine Hauptversammlung der AG mit entsprechender Berichterstattung beschlossen werden. Vorratskapitalia für nicht konkret absehbare Sachverhalte sollen den Vorstand unter Beteiligung des Aufsichtsrats in die Lage versetzten, ohne Befassung der HV z. B. Arrondierungen des Beteiligungsbesitzes vorzunehmen. Hierfür reichen nach Auffassung der SdK Vorratskapitalia im Umfang von 25% gegen bar mit Bezugsrecht und 10% für Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss völlig aus.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderungen der Vergütung des Aufsichtsrats und korrespondierende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die mit der Umstellung auf eine reine Fixvergütung erfolgende Umsetzung einer langjährigen SdK-Forderung, die schlussendlich auch Eingang in den Deutschen Corporate Governance Kodex gefunden hat. Die bei Aurubis damit einhergehende Vergütungserhöhung ist aus Sicht der SdK angesichts tendenziell steigender Arbeits- und Haftungsanforderungen tragbar.

 

 

TOP 8
Beschlussfassungen über weitere Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind aus Sicht der SdK unproblematisch.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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