Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.11.2015



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TOP 1
Vorlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS United Medical Systems International AG i. L. für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 30 April 2015 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den von Ernst & Young testierten Abschluss gibt es seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 30. April 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Liquidator hat seine Aufgaben sachgerecht wahrgenommen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 30. April 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: An der gegenüber vor der Liquidation deutlich verringerten Sacharbeit des Aufsichtsrats gibt es nichts zu beanstanden. Einzig und allein die für die Lage der Gesellschaft und den Aufgabenkanon des Aufsichtsrats völlig überzogene Aufsichtsratsvergütung samt auf der letzten HV geäußertem mangelndem Anpassungswillen führt zur Ablehnung des Beschlussvorschlags durch die SdK.

 

 

TOP 4
Vorlage der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, versehenen Liquidations-Eröffnungsbilanz der UMS United Medical Systems International AG i. L. zum 1. Mai 2015 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 1. Mai 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Feststellung der von Ernst & Young testierten Liquidations-Eröffnungsbilanz gibt es seitens der SdK keine Bedenken.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Der bestehende Aufsichtsrat wird in Anbetracht des Liquidationsprozesses zu opulent vergütet, will dieses augenscheinlich auch nicht ändern und ist daher aus Sicht der SdK nicht wiederzuwählen.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz zu hoher Beratungsaufwendungen macht die Neuwahl eines Abschlussprüfers vor dem Hintergrund der betriebenen und fortgeschrittenen Liquidation wenig Sinn.

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.