TOP 1 Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2015, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015 jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015; Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2015. Zustimmung Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die es annehmen lassen, dass die Bilanz oder einzelne Positionen in der Bilanz fehlerhaft sind oder falsch ausgewiesen wurden. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Bei einem Bilanzgewinn von € 0,06 je Aktie wird eine Dividende von € 0,05 ausgeschüttet. Damit beträgt die Ausschüttungsquote 83%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014/2015. Zustimmung Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat durch ihre Geschäftsführer in der sportlichen und somit auch für die Ertragslage prekären Situation besonnen und mit Weitsicht agiert. Sie haben insbesondere entgegen der branchenüblichen Trainerentlassung ruhig agiert und somit Schaden von der Gesellschaft abgewendet. Hierdurch hat die Gesellschaft eine erhebliche Summe gespart. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015. Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die einer Entlastung entgegenstehen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes bei der mitunter schwierigen sportlichen Situation unterstützt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016. Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen den Wirtschaftsprüfer. Insbesondere ist dessen Unabhängigkeit gewahrt. Seine Honorare für die Abschlussarbeiten und sonstige Bestätigungsleistungen befinden sich mit € 308.000,- so weit oberhalb der sonstigen Leistungen, dass die Unabhängigkeit nicht bezweifelt werden kann. TOP 6 Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrates. Zustimmung Begründung: Es sind weder persönliche noch sachliche Gründe gegeben, die eine Ablehnung der Kandidaten rechtfertigen würde. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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