Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.10.2015



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TOP 1

Beschlussfassung über die Ausgabe einer Pflichtwandelschuldverschreibung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und Schaffung eines entsprechenden bedingten Kapitals und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der bereits Mitte August abgeschlossene Kauf von knapp 25 % der Aktien der conwert Immobilien Invest Se, die indirekt gehalten werden, ist zu finanzieren. Diese Finanzierung ist mit 0,5 % günstig und sieht eine Pflichtwandlung in Eigenkapital vor, so dass die bilanziellen Auswirkungen in der Eigenkapitalquote gut sind.

 

Bedauerlicherweise ist nicht darüber zu entscheiden, ob der Erwerb eines Immobilienpaketes mit knapp 25 % gut ist. Nicht aufgeführt wurde – auch wenn man nach dem Erwerb der größte Aktionär ist – die Einflussnahme auf den conwert-Konzern einschießlich der Einflussnahme auf den Cash flow, der notwendig ist, um die gegebenen Eigen- und Fremdkapitalverpflichtungen zu erfüllen. Dieses ist auf der Hauptversammlung entsprechend zu hinterfragen.

 

TOP 2

Anpassung des bedingten Kapitals 2015/1 und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Dieser Tagesordnungspunkt sieht eine Kürzung des bestehenden bedingten Kapitals 2015/I vor und hängt bedingt mit TOP 1 der zu beschliessenden Pflichtwandelschuldverschreibungen zusammen.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit diesem Vorschlag sind die gesamten bestehenden genehmigten Kapitalien auf insgesamt rd. 50 % des erhöhten Grundkapitals vorgesehen. Die SdK ist der Auffassung, dass die genehmigten Kapitalien insgesamt maximal 25 % betragen sollten und ansonsten die Hauptversammlung erneut befragt werden soll.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine jährlich feste Vergütung hat die SdK bereits seit vielen Jahren gefordert. Im Falle Adler wird die Höhe durch die Hauptversammlung festgesetzt.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Erwerb der eigenen Aktien ist zwar gesetzlich vorgesehen, bedingt aber einen hohen Kapitalbedarf, der immer erneut eingeworben werden muss. Auch ist die Verschuldung hoch.

 

Darüber hinaus notieren die Aktien auf dem Niveau des NAV’s während derzeit Aktienbestände deutlich unterhalb erworben werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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