Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.09.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.02.2014 bis 31.01.2015

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des zum 31.01.2015 beendeten Geschäftsjahres

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorgeschlagen wird eine Dividende von 0.11 EUR/Aktie für den „freefloat“.  Von den insgesamt 2.750.000 Aktien erhalten nur 690.000 Aktien eine Dividende, der Großaktionär verzichtet auf seinen Anteil an der Gewinnausschüttung, ebenso erhalten die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien keine Dividende. Insgesamt werden somit nur 75.900 EUR ausgeschüttet, was jedoch über 90% des Jahresüberschusses von 84.000 EUR ausmacht. Somit sollen im Übergangs/Transformationsjahr die Minderheitsaktionäre eine konstante Dividende erhalten.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 31.01.2015 beendete Geschäftsjahr

 

Zustimmung

 

Begründung: Das reine Zahlenwerk ist sicherlich nicht zufriedenstellend, jedoch wurden operativ wichtige Weichen gestellt, die den Aktionären in den Folgejahren (so ist zu hoffen) reiche Früchte bescheren sollen.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.01.2015 beendete Geschäftsjahr

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat - soweit erkennbar - seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt und darüber berichtet.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.01.2015 beendete Geschäftsjahr

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Vergütung der Aufsichtsräte ist angemessen (6000, 5000 und 4000 EUR) und liegt sogar unter der Vergütung im Vorjahr.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das am 01.02.2015 begonnene Rumpfgeschäftsjahr

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Bestellung der Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH zum Abschlussprüfer.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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