Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2015 abgelaufene Geschäftsjahr 2015

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Bechtle erhöht die Dividende von € 1,20 auf € 1,40 um knapp 17%. Da jedoch das Ergebnis leicht stärker angestiegen ist, sinkt die Ausschüttungsquote leicht von 33% auf 32%. Bei einer EK-Quote von knapp 54% und einem Nettofinanzmittelbestand von € 141 Mio. (VJ. € 96 Mio.) wäre auch problemlos eine Ausschüttung von € 1,90 oder 50% des Jahresüberschusses möglich gewesen.

Fairerweise muss jedoch bedacht werden, dass Bechtle seit 2010 die Dividende jährlich erhöht und hat die Dividende sich in dieser Zeit beinahe verdoppelt hat. Zusätzlich braucht die Bechtle AG auch einen relativ hohen Bestand an Barmitteln um kurzfristige Marktchancen oder Akquisitionsmöglichkeiten nutzen zu können. Von daher ist der Dividendenvorschlag akzeptabel.

Sollte allerdings die net cash Position weiter ansteigen und eventuell sogar Strafzinsen gezahlt werden müssen, plädiert die SdK für die Fortsetzung der kontinuierlichen Dividendenpolitik, angereichert durch Sonderausschüttungen, z.B. sobald die EK-Quote über 50% steht.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem sich rasch ändernden und teilweise sehr schwierigen Marktumfeld befindet sich Bechtle nach wie vor voll im Plan seine recht ambitionierten 2020 Ziele zu erreichen. Das Unternehmen ist strategisch sehr gut positioniert und hat weiter Marktanteile gewonnen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategisch ist Bechtle hervorragend positioniert. Die Finanzsituation ist mehr als solide und mit dem Aufbau von strategischen Partnerschaften hat Bechtle Zugang zu internationalen Märkten bei begrenztem eigenem Risiko. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein

 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Ernst & Young prüft seit dem Börsengang 2004. Zwar hat das Prüfteam 2014 gewechselt, jedoch sieht die SdK generell die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet, wenn dasselbe Unternehmen länger als 10 Jahre prüft.

 

 

TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Stegmann soll Herrn Dr. Jaeger, der die interne Altersgrenze erreicht hat, ersetzen. Frau Stegmann hat langjährige IT Erfahrung und scheint damit fachlich sehr gut für den Aufsichtsrat geeignet zu sein, zumal sie auch die notwendige Unabhängigkeit vom Großaktionär zu haben scheint.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und eine entsprechende Änderung von Nr. 11 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Grundvergütung jedes Aufsichtsratsmitglieds wird von € 25 Tsd. auf € 30 Tsd. angehoben. In Anbetracht der Größe und steigenden Komplexität der Aufgabe ist diese Höhe, auch im Vergleich zu anderen Unternehmen, angemessen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.