Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.07.2015



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TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und de Konzernlageberichts einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB und der Erklärung zur Unternehmensführung 2014 gemäß § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll eine Dividende von 0,10 € je Aktie ausgekehrt werden. Dieses bedeutet bei einem ausgewiesenen Ergebnis je Aktie von 0,26 € eine Ausschüttungsquote von gut 38% des Konzernjahresüberschusses. Diese liegt damit am unteren Rand der von der SdK geforderten Spanne von etwa 40 bis 60%.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Brinkmann hat gute Arbeit geleistet und Umsatz und Ergebnis signifikant gesteigert.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten erfüllt.

 

TOP 5:  Neuwahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Kesseböhmer betreibt den von der SdK als besonders verwerflich eingestuften Squeeze-out aller Minderheitsaktionäre und ist daher kein Kandidat des Streubesitzes.

 

TOP 6: Beschlussfassung der Hauptversammlung nach § 62 Abs. 5 Satz 1 und Satz 8 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Ehlebracht AG auf die Ehlebracht Holding AG (Hauptaktionärin)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK stimmt, abseits von Bewertungsfragen, der Enteignung von Minderheitsaktionären in keinem Fall zu, da die SdK diesen schwersten Eingriff in die Aktionärsstellung für nicht kompatibel mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland erachtet. Das Privateigentum gilt es unter allen Umständen zu schützen. Zudem ist die angebotene Barabfindung zu niedrig und damit nicht angemessen.

 

TOP 7: Wahl des Abschlussprüfers und Schlussbilanzprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts zu opulenter Beratungshonorare außerhalb der eigentlichen Abschlussprüfung, hier vor allem für Steuerberatung, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung einer unabhängigen Abschlussprüfung die strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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