Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2015



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes jeweils für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, den Umsatz signifikant zu steigern und das seit Jahren immer mehr ins Negative fallende Ergebnis deutlich zu reduzieren, wenngleich noch nicht das Unternehmen in die Gewinnzone zu führen. Letzteres liegt nach Angabe des Unternehmens z. T. auch an dem Verfall des Rubels (Medisana RUS 000; Moskau, ist 100 %-ige Tochtergesellschaft). Das Unternehmen hat erste öffentliche Erfolge erzielt, die sich in einem ansteigenden Aktienkurs seit Frühjahr 2015 wiederspiegeln. Diese ersten zaghaften Erfolge sind offensichtlich ohne Einschaltung von externen Beratern zu Stande gekommen, was für die vom Vorstand verfolgte Geschäftspolitik nach Trennung vom Vorstandsmitglied Dr. Komesker im Jahr 2013 spricht.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats ist zu entnehmen, dass gegenüber dem Vorjahr vermehrte Kontrollmaßnahmen gegenüber dem Vorstand durchgeführt worden sind und diese zutreffend ausgeübt worden sind.

 

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Gründe vor, die gegen eine Wiederwahl sprechen; wenngleich der Anstieg der Steuerberatungskosten in der Hauptversammlung anzufragen ist.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.