Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Einsatz des Vorstands ist es zu verdanken, dass es die DFAG heute noch gibt. Mit der Streichung von der OFAC-Liste und der Rekapitalisierung der Gesellschaft hat der Vorstand hart daran gearbeitet, die DFAG wieder zu einem überlebensfähigen Unternehmen zu machen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Antrag auf Einzelentlastung / Ablehnung

 

Folgende Personen waren 2014 Mitglieder des Aufsichtsrats:

 

Clemens von Weichs (bis 12.02.2014)
Florian Becker (bis 12.06.2014)
Hans-Detlef Bösel
Christoph von Hammerstein-Loxten
Dr. Ludolf-Georg von Wartenberg

 

Den im Aufsichtsrat verbliebenen Herren Bösel, von Hammerstein-Loxten und Dr. Wartenberg wird Entlastung erteilt. Sie haben in einer für das Unternehmen existenzbedrohenden Situation ihre Pflicht erfüllt und sich für das Überleben der Gesellschaft engagiert.

 

Die Herren von Weichs und Becker hingegen haben in der Krise ihre Mandate niedergelegt und sich ihrer Verantwortung entzogen. Der Begründung dass Herr Becker sein Mandat im Zuge der Veräußerung der Beteiligung von M.M. Warburg an der Gesellschaft erfolgte kann nicht gefolgt werden, da die Veräußerung zum 18.07.2013 erfolgte, die Mandatsniederlegung allerdings erst knapp ein Jahr später. Weiterhin ist vermutlich durch die Veräußerung des Aktienpakets an einen Iranischen Geschäftsmann die Gesellschaft erst in Ihre Missliche Lage gekommen. Drei Tage nach der Veräußerung des Aktienpakets durch den Iranischen Geschäftsmann wurde die DFAG wieder von der US-Sanktionsliste entfernt.

 

Die SdK wird Einzelentlastung beantragen. Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, wird die Entlastung insgesamt nicht erteilt.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen den vorgeschlagenen Prüfer Warth & Klein Grant Thornton AG. Der Prüfer wurde in der jüngeren Vergangenheit gewechselt. Steuerberatungs- und sonstige Leistungen machten in 2014 nur 10% der Abschlussprüfungsleistungen und anderen Bestätigungsleistungen aus.

 

 

TOP 5
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Herr Hans-Detlef Bösel, Madlitz

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat ist für die Position geeignet und hat durch seine bisherige Tätigkeit im AR keinen Grund erscheinen lassen, dass er für das Mandat nicht in Frage käme.

 

Herr Christoph Freiherr von Hammerstein-Loxten, Berlin

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat ist für die Position geeignet und hat durch seine bisherige Tätigkeit im AR keinen Grund erscheinen lassen, dass er für das Mandat nicht in Frage käme.

 

Herr Dr. Ludolf von Wartenberg, Berlin

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat ist für die Position geeignet und hat durch seine bisherige Tätigkeit im AR keinen Grund erscheinen lassen, dass er für das Mandat nicht in Frage käme.

 

ANMERKUNG: Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Zwei Mitglieder sind bereits bestellt, in der Hauptversammlung werden jedoch nur weitere drei Mitglieder zur Wiederwahl vorgeschlagen. Somit bleibt weiterhin ein Posten vakant.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussfassung und die in TOP 7-9 vorgeschlagenen umfangreichen Kapitalia schliessen sich gegenseitig aus. Angesichts des fragilen Eigenkapitals der Gesellschaft ist an einen Aktienrückkauf derzeit ohnehin nicht zu denken.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals / Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss / Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die für das Sanierungskonzept notwendigen Kapitalbeschlüsse wurden bereits gefasst und zum Teil ausgenutzt. Hier soll erneut ein Vorratskapital (Genehmigtes und Bedingtes Kapital) von über 80% der demnächst bestehenden Grundkapitals von 10.2m Aktien beschlossen werden. Die SdK lehnt Vorratsbeschlüsse in dieser kumulierten Größenordnung ab.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen / Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss / Schaffung eines bedingten Kapitals / Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe TOP 7

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens / Schaffung eines Bedingten Kapitals / Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe TOP 7. Darüber hinaus lehnt die SdK Aktienoptionsprogramme als Bestandteile eines Vergütungsmodells ab.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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