Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 50 %. Dies erscheint aus Sicht der SdK für ein „reifes“ Unternehmen wie Linde angemessen.

 

 

TOP 3
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Linde hat sich, auch wenn die ursprünglichen Mittelfristziele nach unten korrigiert werden mussten, in den letzten Jahren insgesamt positiv entwickelt und war zu jedem Zeitpunkt solide aufgestellt. Der Vorstand hat die kleineren Probleme in den einzelnen Segmenten jedoch wohl beherzt angegangen, was sich in Zukunft positiv auf die Wachstumsraten auswirken sollte.

 

 

TOP 4
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 5
Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die KPMG AG zählt zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Es gibt keinerlei Zweifel an der Eignung und an der Unabhängigkeit der KPMG. Es spricht als nichts gegen die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer.  

 

 

TOP 6
Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals II gemäß Ziffer 3.7 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung.

 

Begründung: Durch Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von rund 10 % des bestehenden Grundkapitals würde der Vorstand zukünftig über Vorratskapitalbeschlüsse in Höhe von rund 32 % des bestehenden Grundkapitals verfügen. Linde ist in der Vergangenheit stets sorgsam mit den bestehenden Kapitalbeschlüssen umgegangen und hat mit seinen Zukäufen in der Vergangenheit bisher stets gute Erfahrungen gemacht. Es erscheint daher gerechtfertigt, dem Vorstand weiteres Vertrauen entgegenzubringen und dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, um somit eine hohe Flexibilität gewährleisten zu können.

 

 

TOP 7
Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung.

 

Begründung: Linde verfügt über eine solide Bilanz und einen starken Cashflow. Da Linde bereits seit Jahren Dividenden zahlt, erscheint eine weitere Aktionärsvergütung in Form eines Aktienrückkaufes angemessen.  

 

 

TOP 8
Beschluss über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die SdK ist gegen einen Einsatz von Derivaten beim Rückkauf eigener Aktien. Diese Art des Aktienrückkaufes kann unter bestimmten Umständen zu Verlusten bei der Gesellschaft führen. Für Linde erscheint der Einsatz von Derivaten auch unangemessen und nicht notwendig zu sein. Ein Aktienrückkauf kann auch ohne Einsatz von Derivaten vollzogen werden.

 

 

TOP 9
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung.

 

Begründung: Herr Dr. Ossandik und vor allem Herr Prof. Reitzle sind bestens geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat der Linde AG. Herr Prof. Reitzle hat jedoch eine Vielzahl an Mandaten inne, die Zweifel daran erwecken, ob dieser aufgrund der damit verbundenen Arbeitsbelastung die nötige Zeit zur Ausübung seines Amtes als Aufsichtsratsvorsitzender der Linde AG mitbringt. Dies muss zunächst geklärt werden, bevor einer Wahl die Zustimmung erteilt werden kann.    

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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