Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vonovia SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Vonovia SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 der Vonovia SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Von dem Konzernergebnis sollen 41 % ausgeschüttet werden. Dieser Vorschlag entspricht zwar bereits einer zu erwartenden Mindestausschüttungsquote, entspricht aber auch der Dividendenkontinuität, wonach ca. 70 % des jeweiligen FFO1 ausgeschüttet werden sollen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in 2015 erfolgreich geleitet. Diese Bewertung zeigt sich nicht nur an den Unternehmenszahlen insgesamt, die durch erhebliche Zukäufe in 2015 (GAGFAH / SÜDEWO) geprägt sind. Auch indexierte Kennzahlen (Leerstandsquote, FFO pro Aktie) zeigen eine positive Entwicklung. Der Aktienkurs entwickelte sich vergleichbar dem DAX.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat berichtet detailliert über seine Kontrolltätigkeit. Er zeigt nachvollziehbar dabei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Zweifel an der Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Abschlussprüfer bestehen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht nicht.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats und die Bestätigung der im Geschäftsjahr 2015 durch das Amtsgericht Düsseldorf bestellten Aufsichtsrätin

 

a)         Dr. Ariane Reinhard               Zustimmung

 

b)         Dr. Geipel-Faber                    Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Personen erscheinen fachlich geeignet und zeitlich verfügbar, um die gebotenen Kontrolltätigkeit ausüben zu können.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015/II und des bestehenden § 5b der Satzung sowie über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und über die entsprechende Einfügung eines neuen § 5b in die Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag ermöglicht eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50 % und einen Bezugsrechtsausschluss von bis zu 20 % des Grundkapitals. Eine dergestalt weitreichende Ermächtigung zur Verwässerung des Aktienkapitals erscheint nicht akzeptabel. Dabei wurde durchaus auch berücksichtigt, dass der Vorstand gleichartige Ermächtigungen in der Vergangenheit stets sachgerecht verwendet hat.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und des Bedingten Kapitals 2015 sowie über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016 und entsprechende Änderung von § 6 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf die Begründung des Abstimmungsverhaltens zu TOP 7 wird verwiesen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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