Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor eine Dividende in Höhe von 1,30€ je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 auszuschütten. Bei einem Ergebnis je Aktie von 2,90 € entspricht dies einer Ausschüttungsquote von knapp 45%. Somit liegt die Ausschüttungsquote in der von der SdK geforderten Zielbandbreite von 40 – 60% und ist damit aus Sicht der SdK zustimmungsfähig.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum erfolgreich gearbeitet. Das operative Ergebnis konnte mit 2,182 Mrd. € einen neuen Rekordwert erreichen. Das Jahresergebnis lag etwas unter dem Wert von 2014, da in 2015 vollumfängliche Abschreibungen des Good-will im deutschen Lebensgeschäft vorgenommen wurden. Dies belastete leider das Ergebnis. Ohne diesen Einmaleffekt wäre das Ergebnis auch auf Rekordniveau angestiegen. Die Neustrukturierung des Privat- und Firmengeschäfts Deutschland wurde im vergangenen Jahr erfolgreich umgesetzt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach Auffassung der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten gegenüber dem Vorstand auch im vergangenen Jahr 2015 nachgekommen. Auch die strategische Begleitung der Neuausrichtung im Privat- und Firmengeschäft Deutschland kann dem Aufsichtsrat positiv attestiert werden.

Kritik muss dagegen bezüglich des Abschlussprüfers geäußert werden, der seit über zehn Jahren den Talanx Konzern prüft sowie aufgrund der erneut hohen Beratungsleistungen an den AP (siehe TOP 5). Des Weiteren sieht die SdK es durchaus kritisch an, dass Herr Baumgartl Vorsitzender aller vier Aufsichtsratsausschüsse ist.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten 

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Wahl von KPMG zum Wirtschaftsprüfer ist generell nichts einzuwenden. Allerdings prüft KPMG den Talanx Konzern bereits seit über zehn Jahren. Hier fordert die SdK einen Wechsel, um die Unabhängigkeit des AP zur prüfenden Gesellschaft gewährleisten zu können. Des Weiteren flossen in 2015 Steuerberatungsleistungen sowie sonstige Leistungen in Höhe von 6,4 Mio. € an KPMG, was bei einer Höhe von 15,5 Mio. € an reinen Abschlussprüfungskosten aus Sicht der SdK deutlich zu hoch ist. Die SdK fordert hier, dass die übrigen Leistungen nicht 25% der reinen Abschlussprüfungskosten übersteigen (bei Talanx sind es 41%).  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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