Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 der AdCapital AG, des Konzernlageberichts der AdCapital AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet fast den kompletten Bilanzgewinn aus.

 

Der Konzernjahresüberschuss beträgt etwa die Hälfte der ausgeschütteten Dividende. Die Gesellschaft hat aus einem früheren Verkauf entsprechende Mittel.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Der Umsatz konnte in einem schwierigen Umfeld stabil gehalten werden.

 

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat sich mehr als verdoppelt.

 

Der Konzernjahresüberschuss hat sich mehr als vervierfacht. Die Gesellschaft schüttet eine Dividende wie im Vorjahr aus.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht.

 

Der Umsatz konnte in etwa gehalten werden. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat sich mehr als verdoppelt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Beschlussvorschlag bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Absatz 1 der Satzung Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat den Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder verringert.

 

Deshalb steigt auch der Arbeitsaufwand für das einzelne Aufsichtsratsmitglied und die jährlich feste Vergütung soll deshalb erhöht werden. Dies ist dem Grunde nach in Ordnung.

 

Die Höhe der fixen Aufsichtsratsvergütung entspricht der Vergütung bei vergleichbaren Gesellschaften.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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