Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.03.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Umsatz und insbesondere das sehr gute Ergebnis konnten überproportional gesteigert werden. Nur die Beteiligung der Aktionäre, die auch in den Vorjahren nur rd. 30 % des Jahresüberschusses erhielten, sollen eine unveränderte Dividende von € 0,7 je Aktie erhalten, obwohl das Ergebnis um
25 % gestiegen ist. Der Dividendenanteil am Jahresüberschuss sinkt damit auf rd. 24 %.

 

Obwohl die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft hervorragend ist und auch in den letzten Jahren keine größeren Investitionen / Akquisitionen vorgenommen wurden bzw. anstehen, ist kein Grund ersichtlich die Aktionäre mit einer unveränderten Dividende abzuspeisen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die gelieferten Zahlen sind hervorragend. Das Ebit ist mit 11,6 % nahezu doppelt zum Umsatz gestiegen. Auch die Marktanteile haben sich in den meisten Regionen erfreulich entwickelt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist entsprechend dem Bericht seinen Verpflichtungen zur Beratung und Kontrolle nachgekommen. Die guten Zahlen sprechen für eine gute Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.

Der Aufsichtsrat hat für Herrn Michael Herz eine begründete Ausnahme von der Regelung der Altersgrenze aufgrund seiner Erfahrungen und Kenntnisse festgestellt. Dies ist aus Aktionärssicht auch zu begrüßen; sollte aber maximal auf einen Zeithorizont und einmalig begrenzt werden. Dies ist in der Hauptversammlung zu hinterfragen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Unabhängigkeit und damit die Wahl der Ernst & Yourng GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,spricht aus Sicht der SdK, dass die Gesellschaft mehr als 25 % des Honorars für sonstige Leistungen und Steuerberätung erhält.

 

TOP 6
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Pflanz ist Mitglied des Vorstandes von maxingvest ag und somit Vertreter des Großaktionärs. Der gesetzliche Mindestanteil von jeweils 30 % an Frauen und Männern sowie unabhängige Kandidaten ist von der Aktionärseite eingehalten worden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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