Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.05.2016



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit 71 % zwar über den Vorgaben der SdK, allerdings rechtfertigt sich die Ausschüttungsquote aus dem gestiegenen Cashflow aus der Geschäftstätigkeit.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Vorstand hat das Ergebnis, Umsatz und Cashflow trotz eines schwierigen Marktumfeldes gesteigert. Auch wurden strategische Maßnahmen in die Wege geleitet, die auch die künftigen Ergebnisse sichern sollten.  

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

 

Zustimmung

 

Begründung:  Der AR hat den Vorstand bei der hervorragenden Leistung durch Rat und Überwachung unterstützt. Hierdurch hat er an dem guten Ergebnis einen eigenen Anteil.   

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2016 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es bestehen weder in der Person noch in der Qualifikation Bedenken gegen den Wirtschaftsprüfer. Insbesondere ist dessen Unabhängigkeit gewährleistet, da er nicht mehr als 5% sonstiger nicht berichtsrelevanter Leistungen erbringt.  

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Vorstand hat in der Vergangenheit maßvoll von der Möglichkeit des Erwerbes eigener Aktien Gebrauch gemacht. Soweit es bei dem Rückerwerb zum Zwecke der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm MG 1 bis MG 3 bestehen auch keine Bedenken, da dem Vergütungssystem zugestimmt wurde. Soweit der Rückerwerb als Akquisitionswährung dienen soll, ist nicht hinlänglich bekannt, welches Akquisitionsziel besteht.   

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt den derivativen Erwerb von Aktien grundsätzlich ab. Denn der Vorstand soll nicht zu Spekulationen über den Aktienkurs der eigenen Gesellschaft verleitet werden. Außerdem ist der an der Börse festgelegte Kurs oftmals willkürlich von Ereignissen getrieben, die nicht im direkten Umfeld der Gesellschaft begründet sind. Hieran soll sich der Vorstand nicht mit Derivaten beteiligen.    

 

 

TOP 8
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen weder in der Person noch in den fachlichen Fähigkeiten Gründe vor, die die Eignung der vorgeschlagenen Person in Frage stellen. Zwar ist Frau Dr. Jung in 6 vergleichbaren Organen, wovon aber 5 Konzernmandate sind, mit denen sie sich ohnehin als Vorstand der Allianz SE befassen muss. 

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Neufassung von § 13 der Satzung.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Anpassung der Aufsichtsratsvergütung ist zu zustimmen, da die bisherige Aufsichtsratsvergütung unterhalb des Medians der AR Vergütung von Dax Konzernen lag. Außerdem besteht die Vergütung lediglich in einer fixen Vergütung. 

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 1 und 2 der Satzung.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung erfasst die Neuregelung der Kommunikation zwischen Gesellschaft und Aktionären. Hier sollen insbesondere neue Medien in Form des Internetdialoges Einzug halten. Dies ist zu befürworten, da es den Aktionären einen erleichterten Zugang zur Hauptversammlung ermöglicht.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.