Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2014 erzielten Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 und 289 Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,25 EUR ist wieder deutlich niedriger als in den Vorjahren (0,50 bzw. 1,90 EUR). Es wird 1 ct je Aktie mehr als das Ergebnis je Aktie ausgeschüttet. Angesichts der auf 30,7% marginal verbesserten Eigenkapitalquote und der größeren guten Liquiditätsausstattung ist dies im Sinne der Aktionäre. 

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Delticom hat wie im Vorjahr einen Umsatz von etwas mehr als 0,5 Mrd. EUR erzielt. Dies ist ein Erfolg, wenn man die Marktbedingungen - Witterung, Konjunktur und Wettbewerb - in Betracht zieht. Das Ergebnis in 2014 wurde durch Übernahme von Tirendo in 2013 belastet: Zum einen die Kosten der Unternehmensintegration, diese dürfte in 2014 weitgehend abgeschlossen sein. Zum anderen entstehen noch einige Jahre planmäßige Abschreibungen aus der Tirendo-Übernahme, die das Ergebnis belasten. 

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Anteil zum Erfolg der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 durch regelmäßige Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands und dessen Beratung beigetragen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat in 2014 laut Geschäftsbericht insgesamt 176 TEUR Honorar erhalten. Das in diesem Betrag enthaltene Honorar für Steuerberatung (43 TEUR) beläuft sich auf 32% des Honorars für Abschlussprüfung (133 TEUR). Wegen der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sollten die übrigen Beratungshonorare des Abschlussprüfers höchstens 25% der Kosten der Abschlussprüfung ausmachen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes und zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK ist, wie hier bei Delticom, bei auskömmlicher Dividendenauskehrung an die Aktionäre gegen einen zusätzlichen Aktienrückkauf nichts einzuwenden. Problembehaftet ist im vorliegenden Fall die im Beschluss enthaltene Verwendungsmöglichkeit zur Hergabe gegen Sacheinlage und damit unter Bezugsrechtsausschluss, die eine Gesamtbetrachtung mit den in der Satzung bereits vorhandenen Vorratskapitalia nötig macht. Dieses führt zur Überschreitung der von der SdK für vertretbar gehaltenen, vor allem Sachkapitalerhöhungsmöglichkeiten.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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