Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.04.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Daimler AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Daimler AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgelegte Gewinnverwendungsvorschlag sieht eine Ausschüttung von ca. 41% des Konzernjahresüberschusses vor und bewegt sich somit in der von der SdK geforderten Bandbreite von 40% bis 60%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft und damit auch die Verwaltung hat an das Jahr 2014 anknüpfend wiederum sehr gute Zahlen vorgelegt, die ein Umsatzwachstum von 15% und ein Ergebniswachstum von 19% ausweisen. Die EK-Rendite gemessen am EK der Gesellschaft zum 31.12.2014 beträgt 19%.

Mit im Blick behalten/bleiben muss der Umstand, dass ca. 50% des Umsatzes im weitesten Sinne durch die Gesellschaft selbst kreditfinanziert ist.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des sehr ausführlichen und aussagekräftigen AR-Berichtes scheint der AR seinen Kontroll- und Überwachungsaufgaben nachgekommen zu sein.

Positiv gilt es zu erwähnen, dass neben dem AR-„Plenums“-Bericht auch ein gesonderter Bericht des Prüfungsausschusses im Geschäftsbericht abgedruckt ist.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Anteil der Honorare für außerprüfliche Leistungen beträgt mehr als 31% des Prüfungshonorars zuzüglich des Honorars für sog. sonstige Bestätigungsleistungen. Die SdK fordert prinzipiell die Trennung von Prüfung und Beratung, um die Unabhängigkeit und auch die Preisadäquanz sicherzustellen. Die SdK trägt allerdings bei Vorliegen zwingender Gründe außerprüfliche Leistungen des Abschlussprüfers in Höhe von maximal 25% der vorstehenden Bemessungsgrundlage mit.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken, insbesondere die Mandatsanzahl hält sich in den von der SdK geforderten Grenzen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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