Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.01.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern zum 30. September 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts zum Geschäftsjahr 2014/2015

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende

 

Zustimmung

 

Begründung:  Mit einer Dividende von € 3,50 je Aktie schüttet die Gesellschaft gerade einmal 38,30% des Konzernergebnisses aus. Dies liegt unterhalb der von der SdK geforderten Bandbreite zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses. Allerdings mag berücksichtigt werden, dass ca. 30% des Konzernjahresüberschusses nach Steuern aus den aufzugebenden Geschäftsbereichen, hierbei maßgeblich aus dem Verkauf der Hörgerätesparte stammt, fast das gesamte Ergebnis aus „nach equity“ bewerteten Beteiligungen aus dem Verkauf der „Bosch Hausgerätesparte stammt und die Gesellschaft im Rahmen ihres Programmes „Vision 2020“ noch vor gewissen Herausforderungen steht, so dass diese Ausschüttungsquote ausnahmsweise mitgetragen werden kann.

Allerdings erwartet die SdK von einem reifen Unternehmen wie Siemens eine Ausschüttungsquote, die deutlich oberhalb von 40% des Konzernjahresüberschusses liegt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die Ergebniszusammensetzung ist zwar sehr heterogen und durch viele „Verkaufssondereffekte“ ergebnissteigernd geprägt, so dass bei Eliminierung dieser Verkaufssondereffekte das vorgelegte Ergebnis wohl schlechter als im Vorjahr ausgefallen sein dürfte. Allerdings befindet sich die Gesellschaft im Rahmen der Strategie "Vision 2020“ noch in einer Umstrukturierung, so dass dem Vorstand die Entlastung zu erteilen ist. Die EK-Rendite gemessen am EK zum 30.09.2014 beträgt 23.53%, was durchaus als gut zu bezeichnen ist. Allerdings ist die Zusammensetzung des Ergebnisses aufgrund der beiden großen Verkaufssondereffekte als atypisch  zu bezeichnen. Aber auch ein Verkauf zu rechten Zeit ist eine unternehmerische Leistung. Die Bewährungsprobe kommt allerdings mit der Reinvestition der durch den Verkauf freigesetzten Gelder.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollpflicht nachgekommen und hat hierbei auch die richtigen Schwerpunkte mit den Themen  Umsetzung „Vision 2020“, strategische Ausrichtung der Division „Power & Gas“ und der Zustimmung zum Verkauf der nicht mehr zum Kerngeschäftsfeld gehörenden Aktivitäten zugestimmt.

Besonders lobend zu erwähnen ist, dass sich der AR selbst eine Regelgrenze für Dauer der Zugehörigkeit zum AR in Höhe von maximal drei Amtsperioden (=15 Jahre) gegeben hat. Die SdK begrüßt eine derartige Begrenzung.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

 

Zustimmung

 

Begründung:  Der Wiederbestellung kann zugestimmt werden. Allerdings ist es erklärungsbedürftig, warum der Abschlussprüfer andere Bestätigungsleistungen im Rahmen von M&A-Transaktionen zu erbringen hat. Die SdK trägt die Erbringung außerprüferischer Leistungen nur mit, wenn für den Einsatz des Abschlussprüfers ein zwingender Grund besteht. Lobend hervorzuheben ist, dass die Gesellschaft die sog. sonstigen Bestätigungsleistungen zumindest grob klassifiziert. An einer Begründung, warum diese ausgerechnet durch den Abschlussprüfer zu erbringen sind, fehlt es aber nach wie vor.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die vorzeitige Wiederwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung:  Die Argumentation der Gesellschaft ist für die SdK nicht nachvollziehbar. Wenn die Umsetzung der Vision 2020 erfolgreich voranschreiten sollte, dürfte die Gefahr einer Diakontinuität nicht gegeben sein, weil es dann keinen Grund gibt, derartige Personen nicht wiederzuwählen. Andererseits ist im Wahljahr 2018 mehr als die Hälfte der „Laufzeit“ des Strategieprogrammes verstrichen, so dass die HV besser als jetzt in der Lage sein dürfte, ob die bisherige Unterstützung durch den AR fruchtbar war und fortgesetzt werden sollte oder ob eine personelle Neubesetzung von Nöten ist.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Ausgabe an Arbeitnehmer und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die Gesellschaft verfügt ohne die Beschlussvorlage über Vorratskapitalia in Höhe von über 60% des Grundkapitals mit einer Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschuss von bis zu 20% sowie über einen veritablen Bestand an zurückgekauften eigenen Aktien, die ebenfalls für Mitarbeiterbeteiligungen eingesetzt werden könnten. Vor diesem Hintergrund besteht eigentlich keine Notwendigkeit für ein weiteres, speziell auf die Aktienausgabe an Mitarbeiter abzielendes Genehmigtes Kapital. Nichtsdestotrotz und auch unter bewusster Nichtbeachtung der SdK-Grundsatzpositionen zum Thema „Vorratskapitalia“ stimmt die SdK dem Beschlussvorschlag zur Förderung der wenig ausgeprägten Aktienkultur in Deutschland zu. Hier über die Ausgabe von Mitarbeiteranteilsscheinen den Einstieg in das für Altersvorsorge und Vermögensbildung wichtige Aktieninstrument zu fördern, ist ein wichtiges Anliegen der SdK.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und der Siemens Healthcare GmbH, München, vom 2. Dezember 2015

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die rechtliche Verselbständigung des Bereiches HC  und die damit verbundene Vergrößerung des Optionsradius ist zu begrüßen. so dass sich die „Übertragung“ der Pensionsverpflichtungen als logische Folge dieser rechtlichen Verselbständigung ergibt.
 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.