Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Ausschüttung des Bilanzgewinns mit € 1,20 / Stammaktie und € 1,22 / Vorzugsaktie kann zugestimmt werden.

Insgesamt werden € 58 Mio. ausgeschüttet und € 15,4 Mio. werden auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Sixt hat 2014 das erfolgreichste Geschäftsjahr seiner Firmengeschichte gehabt. Der Konzernumsatz stieg um 8,6 % auf knapp € 1,8 Mrd. und das Konzernergebnis vor Steuern lag bei € 157 Mio.

 

Die Vorsteuerrendite bezogen auf den operativen Umsatz lag bei 9,5 %.

 

Basis des dynamischen Wachstums der Sixt SE war die erfolgreiche internationale Expansion im Geschäftsbereich der Autovermietung. 

 

Die Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH hielt zum 31.12.2014 unverändert 18.711.822 Stammaktien der Sixt SE; dies entspricht 60,1 % des Aktienkapitals.

 

Ende April 2015 wurde die Sixt Leasing AG mit einem Emissionsvolumen von rd. 240 Mio. erfolgreich an die Börse gebracht, so dass die erzielten Jahresergebnisse der Sixt Leasing nun nicht mehr in voller Höhe der Sixt SE zufließen.

 

Post - IPO und nach Ausübung der Greenshoe-Option hält die Sixt SE einen Anteil von 41,9 %; die Marktkapitalisierung der Sixt Leasing AG beträgt rd. € 430 Mio.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Beratungs- und Überwachungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen.

 

Insgesamt fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt und der Aufsichtsrat war in Entscheidungen von besonderer Bedeutung für Gesellschaft und Konzern stets eingebunden. Zentrale Themen waren ein kontinuierliches Benchmarking zu internationalen Wettbewerbern in der Autovermietung und im Leasing, die Auslandsexpansion, die neuen Mobilitätsangebote sowie die strategische Ausrichtungen und mittelfristige Geschäftsplanung.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: An der Unabhängigkeit und Objektivität des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Zweifel.

Die Abschlussprüfer haben den Aufsichtsrat über Leistungen informiert, die über die Abschlussprüfung hinaus erbracht wurden.

Da die SdK nur ein Verhältnis von 25 % bei sonstigen Beratungsleistungen mitträgt, soll  der Anteil Abschlussprüfung- und Beratungskosten bei der Hauptversammlung erläutert werden.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erneute Wahl der Aufsichtsratsmitglieder bestehen keine Bedenken. Beide Aufsichtsräte scheinen fachlich und persönlich geeignet zu sein.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Sixt SE und der SXT International Projects and Finance GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Gewinnabführungsvertrag kann generell zugestimmt werden, da die Begründung einer körperschafts- und gewerbesteuerlichen Organschaft keine Nachteile bringt.

Der Geschäftszweck, der als Vorratsgesellschaft gegründeten SXT International Projects and Finance GmbH, sollte dargelegt werden, da Verwaltung eigenen Vermögens weitläufig gefasst ist.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.