Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die beabsichtigte Einstellung des Bilanzgewinns in die Gewinnrücklagen wird ausdrücklich begrüßt. Dies gilt ausdrücklich - u.a. aus bilanztechnischen Gründen (Verlustvorträge etc.) - auch für die geplante Einstellung in die gesetzliche Rücklage. Eine (ohnehin geringe) Ausschüttung wäre angesichts der bisherigen Probleme der Gesellschaft deutlich verfrüht und kontraproduktiv. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach dem üblen Vorjahreseinbruch auf Minus 6,3 Mio. € konnte das Konzernergebnis - mit 5,3 Mio. € sogar unerwartet deutlich - wieder in die schwarzen Zahlen gedreht werden. Die Restrukturierung ist größtenteils abgeschlossen und erstmals seit Jahren gibt es so gut wie keine negativen Sondereffekte mehr. Die Konzernstruktur ist (endlich) klar und einfach. Die vielen stillen Gesellschafter sind weggefallen, so dass künftig das Ergebnis auch ausschließlich dem Unternehmen und seinen Aktionären zugute kommt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014


Zustimmung

 

Begründung: Der (im letzten Jahr wiedergewählte) AR hat in 6 Sitzungen den Vorstand aktiv begleitet und kontrolliert. Aus dem sehr ausführlichen Bericht ist zu erkennen, dass der AR sich mit den konkreten Problemen des Unternehmens intensiv beschäftigt hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erstmalige Bestellung der PWC AG sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Aufgrund der recht langen Prüfungsdauer des bisherigen Prüfers BDO wird er sogar ausdrücklich begrüßt. Hinterfragt wird allerdings, ob und in welchem Umfang der Wechsel mit einem ergänzenden Hinweis im (uneingeschränkten) Bestätigungsvermerk des bisherigen Prüfers BDO zusammenhängt. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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