Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns des Geschäftsjahres 2014

 

Ablehnung.

 

Begründung: Trotz eines Konzernjahresüberschusses von 0,89 Euro je Aktie soll nur eine Dividende in Höhe von 0,13 Euro je Aktie ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von gerad einmal 14,6 %. Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von mindestens 40 %. Daher ist dieser Beschlussvorschlag abzulehnen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Insgesamt erscheint die Geschäftsentwicklung positiv. Der Vorstand sollte sich jedoch im Hinblick auf die getätigten Übernahmen  der Vergangenheit um mehr Transparenz bemühen, und die Geschäftstätigkeit der übernommenen Gesellschaft klarer darstellen, so dass keinerlei Zweifel an deren Werthaltigkeit  aufkommen können.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite.  Es sind keine Umstände bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Ernst & Young gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und erscheint geeignet, die Abschlussprüfung der Gesellschaft vorzunehmen.   

 

 

TOP 6
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Herr Klestil erscheint über die nötige Qualifikation zu verfügen, um als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig zu werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass in Zukunft keine weiteren vergleichbaren Mandate bei Herrn Klestil hinzukommen, da sonst die zeitliche Verfügbarkeit Herrn Klestils aus Sicht  der SdK nicht mehr gegeben sein könnte.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 sowie über die Änderung der Satzung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits über einen Kapitalvorratsbeschluss (Bedingtes Kapital 2012) der aus Sicht der SdK dem Vorstand genügend Flexibilität bei der Finanzierung von Investitionen erlauben sollte. Die Zustimmung zu dem vorliegenden Beschlussvorschlag würde das Vorratskapital auf über 44% des bestehenden Grundkapitals erhöhen. Dies ist aus Sicht der SdK unternehmerisch nicht notwendig und würde das Risiko einer unangemessenen Verwässerung der Altaktionäre mit sich bringen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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