Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.08.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Jahresüberschuss von T€ 6.377 werden insgesamt T€ 5.237 an die Aktionäre ausgeschüttet. Es ergibt sich wiederum eine hohe Dividendenrendite von 5,1% auf die Stammaktien und 5,4% auf die Vorzugsaktien, u. z. bezogen auf den Jahresendkurs. Damit werden 82% des Jahresüberschusses ausgeschüttet.  Der Verwendung  des Bilanzgewinns kann daher zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Jahresergebnis ist insgesamt positiv. Allerdings wurde die prognostizierte Verbesserung nicht erreicht. Die Umsätze im letzten Quartal 2014 blieben hinter den Erwartungen zurück, was insbesondere an dem Exportgeschäft lag. Offensichtlich scheint Russland eine Rolle zu spielen. Während im Segment Türen/Zargen der Exportumsatz und auch der Gesamtumsatz gesteigert werden konnte, war der sowohl der Exportumsatz als auch der Gesamtumsatz im Segment Oberflächen/Elemente rückläufig. Das Ergebnis v. St. lag daher mit 2,8% leicht unter dem Vorjahr.
Aufgrund des insgesamt positiven Ergebnisses kann der Entlastung des Vorstands zugestimmt werden.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht zufolge ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wiederwahl von Herrn Pampel, der langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats ist steht an. Er ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Schwerpunkte seiner Arbeit waren die Prüfung des Jahresabschlusses, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des unternehmensweiten Kontroll- und Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Gem. Bericht gab es keine Beanstandungen.
Der Wiederwahl kann daher zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussbericht ist vollständig und informativ. Die Gebühren für den Prüfer liegen unverändert auf Vorjahreshöhe.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über zwei Satzungsänderungen zur Anpassung an § 25 AktG, Änderung von § 2 Ziffer 1. und § 13 Ziffer 3. der Satzung 

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung der Satzung bez. der Bekanntmachungen der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger. Vor diesem Hintergrund Zustimmung.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung zur Aufhebung des Genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung von § 3 der Satzung 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft wird von der bis 23.8.2015 bestehenden Ermächtigung keinen Gebrauch mehr machen. Sie schlägt vor, die entsprechenden Passagen bez. des genehmigten Kapitals in der Satzung zu streichen. Diesem Vorschlag kann zugestimmt werden.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Erhöhung der Vergütung des Aufsichtsrats, Änderung von § 12 Ziffer 1. der Satzung 

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach mehreren Jahren in denen die Bezüge unverändert waren wird nun eine Erhöhung für die Mitglieder um 3.000 € auf 12.000 € und für die Mitglieder eines Ausschusses von zusätzlich 2.500 € vorgeschlagen. Das ist vertretbar.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft führt seit Jahren einen Bestand von über 300.000 St. Vorzugsaktien. Der Großaktionär, die Syntalit AG, Schweiz hat zudem einen Stimmrechtsanteil von 75,5% an den Stammaktien. Daraus ergibt sich eine Marktenge für das Papier. Die Genehmigung zum Erwerb eigener Aktien würde die Marktenge noch erhöhen. Daher ist der Vorschlag abzulehnen.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur individuellen Offenlegung der Vorstandsvergütung gemäß §§ 286 Absatz 5, 314 Abs. 2 HGB 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Regelung im Vorst.AG ist die Gesellschaft mit Hinweis darauf, dass sie Bezüge in einer der Unternehmensentwicklung angemessenen Weise festgesetzt wurden und dass eine Offenlegung zu stark in die geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift nicht nachgekommen. Dieses wurde mit der drei Viertel-Mehrheit des Großaktionärs beschlossen. Die Gesellschaft veröffentlicht nur die Gesamtbezüge aller Vorstände und will das auch für die Jahre 2015 bis 2019 so handhaben. Dieser Regelung können wir daher nicht zustimmen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.