Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RENK Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, des Lageberichts der RENK Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns der RENK Aktiengesellschaft

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividendensumme (je Aktie 2,2 EUR) entspricht etwa 30,7 Prozent des Konzern-Jahresüberschusses. Dies ist nach Auffassung der SdK zu niedrig. Zur Ausschüttung kommen sollten grundsätzlich 40 bis 60 Prozent des Jahresüberschusses. Damit wäre eine Dividende je Aktie von 2,9 bis 4,3 EUR angezeigt. Entgegenstehende Gründe wie eine niedrige Eigenkapitalausstattung oder ein außergewöhnlich umfangreiches Investitionsprogramm liegen nicht vor.  

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Renk weist eine sehr gute Geschäftsentwicklung auf, auch die weiter erfreulichen Aussichten sprechen für sich. Das Unternehmen ist gut aufgestellt, die Vorstandsarbeit ist insgesamt positiv zu bewerten.   

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung:

 

Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 5
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung:
 

Begründung: Herr Behrendt ist bereits Mitglied in 9 Aufsichtsratsgremien. Die SdK hält eine Begrenzung solcher Mandate auf maximal 5 Mandate für sinnvoll, um zu gewährleisten, dass genügend Zeit für diese verantwortungsvolle Tätigkeit zur Verfügung steht. Insgesamt wäre ferner erforderlich, dass unabhängige Personen im Gremium vertreten sind. Aktuell weist die Gremiumszusammensetzung eine einseitige Ausrichtung auf. Außer Prof. Finkbeiner entstammen sämtliche Mitglieder (neben den Gewerkschaftsfunktionären und Betriebsräten) dem Umfeld des Hauptaktionärs.  

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung
 

Begründung: Neben der Abschlussprüfung wurden nur unwesentliche Beträge für sonstige Beratungsleistungen abgerechnet. Damit ist die SdK-Forderung (zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Prüfleistung) formell erfüllt. Im Vorfeld der Hauptversammlung konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden, wie lange PricewaterhouseCoopers die Prüfung schon vornimmt. Die SdK fordert zumindest nach 10 Jahren einen Wechsel der Prüfgesellschaft. Gegebenenfalls erfolgt Ablehnung.
 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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